VSAAG: Rahmen für Sanierung und Abwicklung von Versicherern; Umsetzung EU-RL 2025/1 und 2025/2; Anpassungen im Aufsichtsrecht
Das VSAG etabliert ein umfassendes Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherer mit BaFin als Abwicklungsbehörde und BMF‑Kontrolle bei Finanzwirkungen. Es verpflichtet zu präventiver Sanierungs- und Abwicklungsplanung mit Marktabdeckungsquoten von 60% bzw.
- BaFin als Abwicklungsbehörde, BMF-Vorbehalt BaFin wird Abwicklungsbehörde mit getrennter Organisation. Entscheidungen mit finanziellen Folgen bedürfen BMF-Zustimmung; weiter Anwendungsbereich.
- Pflicht zur Sanierungsplanung (≥60%-Quote) Aufsichtsbehörden können präventive Pläne verlangen; mind. 60% Markt abgedeckt. Kleine, nicht komplexe ausgenommen; Inhalte; Update alle 2 Jahre.
- Abwicklungspläne (≥40%-Quote) Abwicklungsbehörde erstellt Pläne für kritische/risikoreiche Unternehmen; mind. 40% Markt; detaillierte Inhalte; 2‑jähriges Update; EU‑Konsultation.