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Versicherungsrecht Änderungen 2026

Die drei wichtigsten Gesetzesänderungen im Versicherungsrecht 2026, mit Inkrafttreten, Kernpunkten und amtlicher Fundstelle.

Versicherungsrecht Änderungen 2026: Novellwerk hat dem Versicherungsrecht bisher 8 Verkündungen aus dem Bundesgesetzblatt zugeordnet, die 2026 in Kraft treten oder verkündet wurden (Stand 30.09.2026). Die drei wichtigsten stehen hier. Ausgewählt haben wir sie von Hand, nach ihrer Tragweite für die Praxis im Versicherungsrecht; der Relevanzwert allein entscheidet das nicht. So entstehen unsere Auswertungen.

  1. VSAAG: Rahmen für Sanierung und Abwicklung von Versicherern; Umsetzung EU-RL 2025/1 und 2025/2; Anpassungen im Aufsichtsrecht

    BGBl. 2026 I Nr. 275 verkündet am 30.09.2026 Inkrafttreten des Gesetzes gemäß Artikel 13 (Wortlaut im Auszug nicht enthalten). Relevanzwert 95

    Das VSAG etabliert ein umfassendes Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherer mit BaFin als Abwicklungsbehörde und BMF‑Kontrolle bei Finanzwirkungen. Es verpflichtet zu präventiver Sanierungs- und Abwicklungsplanung mit Marktabdeckungsquoten von 60% bzw.

    • BaFin als Abwicklungsbehörde, BMF-Vorbehalt BaFin wird Abwicklungsbehörde mit getrennter Organisation. Entscheidungen mit finanziellen Folgen bedürfen BMF-Zustimmung; weiter Anwendungsbereich.
    • Pflicht zur Sanierungsplanung (≥60%-Quote) Aufsichtsbehörden können präventive Pläne verlangen; mind. 60% Markt abgedeckt. Kleine, nicht komplexe ausgenommen; Inhalte; Update alle 2 Jahre.
    • Abwicklungspläne (≥40%-Quote) Abwicklungsbehörde erstellt Pläne für kritische/risikoreiche Unternehmen; mind. 40% Markt; detaillierte Inhalte; 2‑jähriges Update; EU‑Konsultation.

    Vollständige Auswertung Amtlicher Text

  2. Reform der privaten Altersvorsorge 2026: Änderungen in EStG, AltZertG, AltvDV, VVG und WpHG

    BGBl. 2026 I Nr. 156 verkündet am 29.05.2026 in Kraft ab 30.05.2026 Relevanzwert 94

    Die Reform weitet den Förderkreis aus, ordnet Zulagen neu und setzt den Mindesteigenbeitrag auf 120 €. Wohn-Riester wird umfassend neu geregelt, inkl.

    • Förderkreis §10a EStG erweitert Selbständige, Freiberufler u. berufsständisch Versicherte bis 67 können 1.800 €+Zulage abziehen; vorherige Einwilligung zur Datenmeldung nötig.
    • Grundzulage neu gestaffelt 50% Förderung bis 360 € und 25% bis 1.800 €; einmalig +200 € für Unter-25; mittelbar Begünstigte erhalten höchstens 175 €.
    • Kinderzulage erhöht/zugeordnet 100% bis 1.800 € je Kind, max 300 €/Kind; Zuordnung an Kindergeldempfänger, abweichend per übereinstimmender Eltern-Erklärung möglich.

    Vollständige Auswertung Amtlicher Text

  3. Änderungsgesetz Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrecht: Online-Widerruf, Fernabsatz-Finanzdienste, Behandlungsakte

    BGBl. 2026 I Nr. 28 verkündet am 05.02.2026 in Kraft ab 06.02.2026 Relevanzwert 92

    Das Gesetz stärkt Verbraucherrechte im Fernabsatz, besonders bei Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Es führt eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion ein, erweitert Informations‑ und UX‑Pflichten und schafft ein scharfes Bußgeldregime.

    • §312 BGB: Ausnahmen neu geordnet Ausnahmen erweitert (u. a. soziale Dienste, Wohnraum, Personenbeförderung, 40‑€-Sofortgeschäfte). Versicherungen nur §312a Abs.3‑6.
    • Telefonwerbung: Offenlegungspflichten Anrufer muss Identität, Auftraggeber und Zweck zu Beginn nennen; bei Finanzdiensten Hinweis auf Aufzeichnungspflicht/-möglichkeit.
    • Widerrufsfrist: Beginn und Longstop Fristbeginn erst nach ordnungsgemäßer Widerrufsinfo; bei Finanzdiensten zusätzlich Zugang der Vertragsbestimmungen. Longstop 12 Mon.+14 Tg.

    Vollständige Auswertung Amtlicher Text

Die übrigen 5 Verkündungen zum Versicherungsrecht 2026

In Novellwerk steht jede Verkündung, die das Versicherungsrecht berührt, mit Zusammenfassung, Relevanzwert und amtlicher Fundstelle, auch die, die es hier nicht in die Auswahl geschafft haben. Neue meldet Novellwerk Ihnen per E-Mail. Ein Rechtsgebiet ist dauerhaft kostenlos.

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