GEAS-Anpassungsgesetz 2026: Umsetzung der EU-Asylreform im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Das Gesetz setzt das reformierte GEAS um: Asyl- und Rückkehrverfahren werden stark vereinheitlicht, EU-Recht erhält Vorrang. An Grenzstandorten gelten beschleunigte Verfahren mit engen Fristen, Bewegungsbeschränkungen und neuen Hafttatbeständen.
- EU-Primat und Geltungsbereich neu AsylG umfasst Anträge nach GG Art.16a und internationalen Schutz; gilt teils für EU-Bürger und Zuständigkeitsbestimmung. Unmittelbares EU-Recht geht vor.
- Internationaler Schutz per EU-VO Zuerkennung richtet sich nach VO 2024/1347; frühere nationale Regelungen entfallen. Ausschlüsse bei besonders schweren Straftaten über AufenthG geregelt.
- Antrag: Stellung, Einreichung, Registrierung Trennung von Stellung und Einreichung; Registrierung i.d.R. durch Aufnahmeeinrichtung. Sonderanzeigen für Häftlinge/Minderjährige; Kinderantrag per Anzeige möglich.