BRUBEG 2026: Umsetzung CRD-Änderungen, Regeln zu Drittstaatenzweigstellen, ESG-Risiken und Bürokratieabbau im Bankaufsichtsrecht
Das BRUBEG setzt zentrale CRD-VI-Vorgaben um und modernisiert das KWG umfassend. Es etabliert ein neues Regime für Drittstaatenzweigstellen, stärkt ESG-Risikosteuerung und erweitert die Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse der BaFin.
- IPU-Pflichten für Drittstaatengruppen CRR-Gruppen mit Drittstaat-Mutter müssen EWR-Vermögenswerte quartalsweise berechnen/melden und Schwellen vorausschauend prüfen.
- Neues Regime für Drittstaatenzweigstellen Einführung spezieller Anforderungen und Aufsicht für CRD-Drittstaatenzweigstellen inkl. Einstufung, Meldungen und Prüfprogramm.
- ESG-Risiken verbindlich managen Institute müssen ESG-Risiken ins Risikomanagement integrieren und einen ESG-Risikoplan erstellen und überwachen.