VerpackDG 2026: Durchführung der EU‑VO 2025/40 – Registrierung, EPR‑Systeme, Pfand, Recyclingquoten, ZSVR‑Befugnisse
Das VerpackDG setzt die EU-Vorgaben umfassend um: Registrierung, Systembeteiligung und strenge Zulassungen werden ausgeweitet. Sammlung und Vergabeprozesse werden kommunal abgestimmt, elektronisch ausgeschrieben und rechtlich flankiert.
- Pflichtregistrierung und Verbot Vor Bereitstellung ist Registrierung Pflicht; ohne sie sind Bereitstellen/Auspacken untersagt. Register teils öffentlich; Fulfilment nur bei registrierten Herstellern.
- Systembeteiligungspflicht erweitert Systempflichtige Verpackungen sind vor Bereitstellung zu beteiligen; Serviceverpackungen können Vorvertreiber übernehmen; Entgelterstattung bei Rücknahme/Verwertung.
- Zulassung, Sicherheiten, Widerruf Zulassungspflicht für Hersteller, Systeme und sonstige Organisationen; insolvenzfeste Sicherheiten; Widerruf bei Verstößen; Genehmigungsfiktion bei Fristablauf.