Reform 2025: Amtsgerichts-Streitwert 10.000 €, Spezialisierung Ziviljustiz, neue Rechtsmittel- und Kostenwerte
Das Gesetz hebt die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte auf 10.000 € an und erweitert die Spezialisierung bei LG/OLG (Presse/Internet, Vergabe, Restrukturierung, Heilbehandlung). Einheitlich wird die nachträgliche Änderung von Kostenentscheidungen nach Wertänderungen eingeführt.
- AG-Zuständigkeit bis 10.000 € AG-Streitwertgrenze steigt auf 10.000 €. Nachbarrechtssachen (BGB §§ 906, 910, 911, 923; Landesrecht) zum AG, ausgenommen Einwirkungen aus Gewerbebetrieben.
- Ausbau Spezialisierung LG/OLG LG/OLG erhalten zusätzliche Spezialzuständigkeiten: Restrukturierung, Medien/Internet, Vergaberecht, Heilbehandlung; bündelt komplexe Verfahren.
- Kostenentscheidung nach Wertänderung Gerichte können Kostenentscheidungen nach Wertänderung binnen 6 Monaten von Amts wegen ändern; Anhörung Pflicht; unanfechtbar; übrige Entscheidung bleibt unverändert.