Gesetzesmonitoring

Gesetzesmonitoring: vom Gesetzentwurf bis zur Verkündung im BGBl

Sie legen fest, welche Gebiete beobachtet werden. Den Rest übernimmt die Software.

  • Ein Rechtsgebiet dauerhaft 0 €
  • Vollständige BGBl-Abdeckung
  • Einstellbare Schwelle
  • Archiv inklusive

Gesetzesmonitoring beobachtet Gesetzgebung auf zwei Stufen: Vorhaben, die in Bundestag und Bundesrat beraten werden, und Gesetze, die im Bundesgesetzblatt verkündet sind. Novellwerk wertet jede Verkündung in BGBl I und II aus, ordnet sie über die FNA-Systematik einem Sachgebiet zu und stellt sie als strukturierte Zusammenfassung zu. Im Pro-Tarif verfolgt es zusätzlich die Vorhaben und meldet Stufenwechsel wie Beschlussempfehlung und Schlussabstimmung — immer als Vorhaben gekennzeichnet, nie als geltendes Recht.

Beobachtungsbereich festlegen

Gutes Gesetzesmonitoring beginnt mit einer Entscheidung: Was soll überhaupt beobachtet werden? Zu weit gefasst erzeugt es Rauschen, zu eng gefasst übersieht es Relevantes.

  • Ganze Rechtsgebiete auswählen, etwa Arbeitsrecht oder Umweltrecht
  • Oder einzelne FNA-Sachgebiete für einen engen Zuschnitt
  • Mehrere Beobachtungsprofile parallel führen, je Team oder Mandat

Was pro Verkündung ausgewertet wird

Für jede Verkündung entsteht ein Datensatz, der über die reine Fundstelle hinausgeht.

  • Regelungsgehalt als Zusammenfassung
  • Kernpunkte mit Einschätzung der Auswirkung
  • Betroffene Normen und genannte Fristen
  • Quelle, Verkündungsdatum und Link auf das PDF

Gesetzgebungsverfahren verfolgen, bevor verkündet wird

Zwischen Entwurf und Verkündung vergehen oft Monate. Im Pro-Tarif zeigt Novellwerk jedes Vorhaben mit seinem Weg durch Bundestag und Bundesrat und meldet sich, wenn es eine Stufe weiterkommt.

  • Gesetzentwürfe aus Bundestag und Bundesrat, mit Drucksache, Ausschussüberweisung und Federführung
  • Meldung bei Stufenwechseln, ab Werk Beschlussempfehlung, Schlussabstimmung und Inkrafttreten
  • Vorhaben sind als solche gekennzeichnet und nie mit geltendem Recht vermischt
  • Nach der Verkündung führt das Vorhaben zur Auswertung aus dem Bundesgesetzblatt

Ergebnisse öffentlich einsehbar

Wie die Auswertungen aussehen, müssen Sie nicht glauben — die aktuellen Ergebnisse sind öffentlich abrufbar. Jede Auswertung dort ist automatisch aus dem Bundesgesetzblatt entstanden, ohne redaktionelle Nachbearbeitung.

Häufige Fragen zu Gesetzesmonitoring

Was ist Gesetzesmonitoring?

Die laufende, systematische Auswertung der Gesetzgebung auf Änderungen innerhalb eines vorher festgelegten Beobachtungsbereichs, verbunden mit einer Bewertung der Relevanz.

Welche Quellen werden ausgewertet?

Das Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II, jeweils vollständig und mehrfach täglich. Im Pro-Tarif zusätzlich die Parlamentsdokumentation von Bundestag und Bundesrat für laufende Gesetzgebungsverfahren.

Kann ich mehrere Beobachtungsbereiche parallel führen?

Ja. Mehrere Profile lassen sich nebeneinander betreiben, etwa je Fachbereich, Team oder Mandat, jeweils mit eigener Relevanz-Schwelle.

Bekomme ich auch Gesetzesentwürfe?

Im Pro-Tarif ja: Vorhaben aus Bundestag und Bundesrat, getrennt vom verkündeten Recht und gemeldet bei Stufenwechseln (ab Werk Beschlussempfehlung, Schlussabstimmung und Inkrafttreten). Referentenentwürfe nicht.

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