BGBl. 2026 I Nr. 28 Gesetz

Änderungsgesetz Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrecht: Online-Widerruf, Fernabsatz-Finanzdienste, Behandlungsakte

Elektronische Widerrufsfunktion online: Pflicht-Button 'Vertrag widerrufen', Bestätigungsfunktion und sofortige Eingangsbestätigung; Versand über die Funktion wahrt den Fristzugang. Die Regelung stärkt Verbraucherrechte im Fernabsatz, besonders bei Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Rechtsgebiet
Zivilrecht / Verbrauchervertragsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
38

Zusammenfassung

Das Gesetz stärkt Verbraucherrechte im Fernabsatz, besonders bei Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Es führt eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion ein, erweitert Informations‑ und UX‑Pflichten und schafft ein scharfes Bußgeldregime. Gewährleistungs‑, Haltbarkeits‑ und Reparaturinformationen werden ausgebaut. Zudem werden Patientenrechte zur Behandlungsakte gestärkt und sektorale Widerrufsregeln harmonisiert.

Kernpunkte der Änderung

§312 BGB: Ausnahmen neu geordnet

Hohe Auswirkung

Ausnahmen erweitert (u. a. soziale Dienste, Wohnraum, Personenbeförderung, 40‑€-Sofortgeschäfte). Versicherungen nur §312a Abs.3‑6.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Unternehmen
  • Versicherer
  • Vermieter

Telefonwerbung: Offenlegungspflichten

Hohe Auswirkung

Anrufer muss Identität, Auftraggeber und Zweck zu Beginn nennen; bei Finanzdiensten Hinweis auf Aufzeichnungspflicht/-möglichkeit.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Callcenter
  • Finanzdienstleister

Widerrufsfrist: Beginn und Longstop

Hohe Auswirkung

Fristbeginn erst nach ordnungsgemäßer Widerrufsinfo; bei Finanzdiensten zusätzlich Zugang der Vertragsbestimmungen. Longstop 12 Mon.+14 Tg.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Online-Händler
  • Finanzdienstleister

Elektronische Widerrufsfunktion online

Hohe Auswirkung

Pflicht-Button „Vertrag widerrufen“, Bestätigungsfunktion und sofortige Eingangsbestätigung. Versand über Funktion wahrt Fristzugang.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Online-Plattformen
  • Händler

Besondere Widerrufsrechte neu gefasst

Mittlere Auswirkung

Timeshare, Ratenlieferung, Verbraucherbauverträge und unentgeltliche Finanzierung: Fristbeginn/Longstop und Form neu strukturiert.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Reiseanbieter
  • Bauunternehmer
  • Händler

Kredit: Immobiliar-Fernabsatz widerrufbar

Hohe Auswirkung

Bei im Fernabsatz/außerhalb geschlossenen Immobiliarverträgen richtet sich Widerrufsrecht nach §312g; erweiterte Vorabinfos nötig.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Kreditgeber
  • Vermittler

Finanzdienste: Vorabinfos erweitert

Hohe Auswirkung

Umfassende Pflichten zu Identität, Preis, Risiken, Widerruf, Laufzeit u. a.; am Telefon nur Kerndaten vor Bindung mitzuteilen.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Finanzdienstleister
  • Vermittler

Form & Erläuterungen; Reminder-Pflicht

Hohe Auswirkung

Informationen barrierefrei auf Dauerträger; Reminder bei <1 Tag Vorlauf. Angemessene Erläuterungen und menschliches Eingreifen.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Finanzdienstleister
  • Fintechs

Anti-Dark-Patterns bei Finanzdiensten

Hohe Auswirkung

UX darf Entscheidungen nicht manipulieren oder behindern; verbietet z. B. Hervorhebungen, wiederholte Pop-ups, erschwerte Kündigung.

Betrifft
  • Online-Plattformen
  • Finanzdienstleister
  • UX-Designer

Sanktionen bis 4% Umsatz

Hohe Auswirkung

Weitverbreitete Verstöße (u. a. fehlende e‑Widerrufs-Funktion) sind OWi; Bußgeld bis 4% Umsatz; BfJ zuständig; koordinierte Ahndung.

Betrifft
  • Unternehmen
  • Online-Anbieter
  • Finanzdienstleister

Gewährleistung, Haltbarkeit, Reparaturinfo

Hohe Auswirkung

Hervorgehobene Info zur 2‑Jahres‑Gewährleistung, evtl. Haltbarkeitsgarantie, Updates‑Dauer, Reparierbarkeitswert/Teileverfügbarkeit.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Händler
  • Hersteller
  • Online-Shops

VVG: Widerruf umfassend neu geregelt

Hohe Auswirkung

Fristbeginn an Unterlagen/Belehrung geknüpft; Longstop 12 Mon.+14 Tg.; Online-Verträge mit e‑Widerruf; differenzierte Rückabwicklung.

Betrifft
  • Versicherungsnehmer
  • Versicherer
  • Vermittler

Lebens-/BU: 30 Tage & Rückkaufswert

Hohe Auswirkung

Widerrufsfrist 30 Tage; Longstop 24 Mon.+30 Tg.; bei frühem Schutz Rückkaufswert inkl. Überschüssen (bzw. 1. Jahresprämie) zu zahlen.

Betrifft
  • Versicherungsnehmer
  • Lebensversicherer
  • BU-Versicherer

Fernabsatz-Widerruf in KAGB/VermAnlG

Mittlere Auswirkung

Widerrufsrecht bei Fernabsatz richtet sich einheitlich nach dem BGB; sektorale Sonderregeln treten insoweit zurück.

Betrifft
  • Anleger
  • KVGs
  • Anlagevermittler

Behandlungsakte: Einsichtsrecht gestärkt

Hohe Auswirkung

Unverzügliche Einsicht; erste Abschrift kostenlos; Erben/nächste Angehörige teils berechtigt; Einschränkung bei Therapie-/Drittrechten.

Betrifft
  • Patienten
  • Erben
  • Ärzte
  • Krankenhäuser

Betroffene Normen

  • BGB §312 Abs.2
  • BGB §312 Abs.3
  • BGB §312 Abs.4
  • BGB §312a Abs.1
  • BGB §356 Abs.3
  • BGB §356 Abs.4
  • BGB §356a
  • BGB §356c
  • BGB §356d
  • BGB §356e
  • BGB §356f
  • BGB §491 Abs.3
  • BGB §495 Abs.4
  • BGB §630f
  • BGB §630g
  • BGB §630h Abs.3
  • EGBGB Art.246 Abs.1
  • EGBGB Art.246a §1 Abs.1
  • EGBGB Art.246b §1 Abs.1
  • EGBGB Art.246b §1 Abs.3
  • EGBGB Art.246b §2
  • EGBGB Art.246b §3
  • EGBGB Art.246b §4
  • EGBGB Art.246e §1 Abs.1
  • EGBGB Art.246e §1 Abs.2
  • EGBGB Art.246e §2 Abs.3
  • EGBGB Art.246e §2 Abs.6
  • EGBGB Art.247 §1 Abs.2 S.2
  • KAGB §305 Abs.1 S.2
  • OWiG §36 Abs.1 Nr.1
  • VVG §8 Abs.2
  • VVG §8 Abs.4
  • VVG §8 Abs.5
  • VVG §9 Abs.1
  • VVG §9 Abs.2
  • VVG §9 Abs.4
  • VVG §152
  • VVG §171

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 28 am 05.02.2026. Die Änderung ist seit dem 06.02.2026 in Kraft (Am Tag nach der Verkündung). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Verbraucherschutz Fernabsatz Finanzdienstleistungen Widerrufsrecht Online-Benutzeroberfläche Versicherungsvertragsrecht Informationspflichten Behandlungsakte
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