MiLoV5: Mindestlohn steigt auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung)
Die Verordnung setzt den Mindestlohn stufenweise neu fest: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Sie tritt am 1.1.2026 in Kraft.
- Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde Ab 1.1.2026 ist mindestens 13,90 Euro brutto je Zeitstunde zu zahlen; Vergütungen darunter sind unzulässig.
- Weiterer Anstieg 2027: 14,60 €/Stunde Ab 1.1.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde; alle Stundenlöhne sind entsprechend anzupassen.
- Inkrafttreten zum 1.1.2026 Die Verordnung gilt ab 1.1.2026; ab diesem Datum müssen Entgeltvereinbarungen mindestens den festgelegten Mindestlohn einhalten.