Steueränderungsgesetz 2025: Änderungen EStG, UStG und AO, höhere Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale, sozialrechtliche Anpassungen
Das Gesetz erhöht die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen (sofort und ab 2026) und passt Sozialleistungen daran an. Pendel- und doppelte Haushaltskosten werden verbessert, Parteispenden und Sporthilfeprämien steuerlich begünstigt.
- Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale erhöht Sofort 3.000/840 € (in offenen Fällen); ab 2026 3.300/960 €. Auch bei EU/EWR/CH‑juristischen Personen d. öffentl. Rechts und §5 Abs.1 Nr.9 KStG.
- Sozialrechtliche Freibeträge angehoben SGB II/XII rechnen steuerfreie Ehrenamts‑Einnahmen bis zum §3 Nr.26‑Betrag nicht an; AsylbLG nutzt monatlich 1/12 dieses Betrags.
- Entfernungspauschale auf 0,38 € Pauschale je Entfernungskilometer steigt auf 0,38 €; Mobilitätsprämie kann daneben ab dem 21. vollen Entfernungskilometer beansprucht werden.