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Verkehrsrecht Änderungen 2026

Die drei wichtigsten Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht 2026, mit Inkrafttreten, Kernpunkten und amtlicher Fundstelle.

Verkehrsrecht Änderungen 2026: Novellwerk hat dem Verkehrsrecht bisher 17 Verkündungen aus dem Bundesgesetzblatt zugeordnet, die 2026 in Kraft treten oder verkündet wurden (Stand 30.09.2026). Die drei wichtigsten stehen hier. Ausgewählt haben wir sie von Hand, nach ihrer Tragweite für die Praxis im Verkehrsrecht; der Relevanzwert allein entscheidet das nicht. So entstehen unsere Auswertungen.

  1. 5. StVG-Änderung: digitaler Führerschein, Täuschungsverbot bei Verkehrsverstößen, Videokontrolle Parken, KBA- und Datenregeln

    BGBl. 2026 I Nr. 142 verkündet am 18.05.2026 in Kraft ab 01.07.2026 Relevanzwert 94

    Das Gesetz führt den digitalen Führerschein ein, stärkt die Datenflüsse und Sicherheitsvorgaben und erlaubt eine datenschutzkonforme Videokontrolle des ruhenden Verkehrs. Ein neues Täuschungsverbot mit Bußgeld bis 30.000 € adressiert Identitätsverschleierung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    • Täuschungsverbot bei Verkehrs-OWi Täuschung oder deren Vermittlung über den OWi‑Beteiligten ist verboten; Angebote ebenso. Verstöße mit bis zu 30.000 € bußgeldbewehrt.
    • Digitaler Führerschein eingeführt KBA stellt digitalen Führerschein aus; gilt als Inlandsnachweis via App und eID. Kein Einsatz bei Fahrverbot etc.; OWi bei Nichtmitführen/Missbrauch.
    • Videokontrolle beim Parken zulässig Stichproben per Videokontrolle; Dritte automatisiert unkenntlich. 24‑h‑Löschfristen, Abgleich mit Parkrechten; Kennzeichnung und strikte Zweckbindung.

    Vollständige Auswertung Amtlicher Text

  2. Änderungsverordnung zur eKFV, zum Bußgeldkatalog und zur StVO: Technische Anforderungen, Nutzung, Anhängerbetrieb, Parkregeln

    BGBl. 2026 I Nr. 32 verkündet am 06.02.2026 in Kraft ab 01.04.2026 Relevanzwert 85

    Die Verordnung verschärft technische Anforderungen (Bremsen, Licht, Akustik) und führt eine FIN- und Fabrikschildpflicht ein. Auslandsfahrzeuge dürfen bei gleichwertiger Genehmigung und Versicherung fahren; die Erlaubnis ist mitzuführen.

    • FIN und Fabrikschild verpflichtend Fahrzeuge müssen ab Werk mit FIN und Fabrikschild gekennzeichnet sein; ohne Kennzeichnung keine Inbetriebnahme/ABE.
    • Technik verschärft: Bremsen, Licht, Akustik Unabhängige Bremsen, feststellende Einrichtung, striktere Licht/Anzeige-Regeln, nur helltönende Glocke, Sirenen verboten.
    • StVO/BKatV: Gleichstellung mit Radverkehr Regeln/Zeichen gelten weitgehend wie für Fahrräder; Parken auf Gehwegen/Fußgängerzonen zulässig, wenn niemand gefährdet.

    Vollständige Auswertung Amtlicher Text

  3. StVG-Änderung: Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen (E‑Scootern) ab 1.10.2026

    BGBl. 2026 I Nr. 276 verkündet am 30.09.2026 in Kraft ab 01.10.2026 Relevanzwert 66

    §8 Nr.1 StVG wird auf Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV §1 Abs.1 ausgeweitet. Für Unfälle vor dem 1.10.2026 gilt jedoch weiterhin die bis 30.9.2026 gültige Fassung.

    • §8 StVG erfasst E‑Kleinstfahrzeuge §8 Nr.1 StVG erfasst nun auch Kraftfahrzeuge i.S.d. eKFV §1 Abs.1; die Rechtsfolgen der Norm gelten damit für E‑Scooter und ähnliche Fahrzeuge.
    • Übergangsrecht bis 30.09.2026 Für Unfälle vor dem 1.10.2026 bleibt §8 Nr.1 StVG in der bis 30.9.2026 geltenden Fassung maßgeblich; die Neuregelung gilt nur für spätere Ereignisse.

    Vollständige Auswertung Amtlicher Text

Die übrigen 14 Verkündungen zum Verkehrsrecht 2026

In Novellwerk steht jede Verkündung, die das Verkehrsrecht berührt, mit Zusammenfassung, Relevanzwert und amtlicher Fundstelle, auch die, die es hier nicht in die Auswahl geschafft haben. Neue meldet Novellwerk Ihnen per E-Mail. Ein Rechtsgebiet ist dauerhaft kostenlos.

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