5. StVG-Änderung: digitaler Führerschein, Täuschungsverbot bei Verkehrsverstößen, Videokontrolle Parken, KBA- und Datenregeln
Das Gesetz führt den digitalen Führerschein ein, stärkt die Datenflüsse und Sicherheitsvorgaben und erlaubt eine datenschutzkonforme Videokontrolle des ruhenden Verkehrs. Ein neues Täuschungsverbot mit Bußgeld bis 30.000 € adressiert Identitätsverschleierung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
- Täuschungsverbot bei Verkehrs-OWi Täuschung oder deren Vermittlung über den OWi‑Beteiligten ist verboten; Angebote ebenso. Verstöße mit bis zu 30.000 € bußgeldbewehrt.
- Digitaler Führerschein eingeführt KBA stellt digitalen Führerschein aus; gilt als Inlandsnachweis via App und eID. Kein Einsatz bei Fahrverbot etc.; OWi bei Nichtmitführen/Missbrauch.
- Videokontrolle beim Parken zulässig Stichproben per Videokontrolle; Dritte automatisiert unkenntlich. 24‑h‑Löschfristen, Abgleich mit Parkrechten; Kennzeichnung und strikte Zweckbindung.