BGBl. 2026 I Nr. 275 Gesetz

VSAAG: Rahmen für Sanierung und Abwicklung von Versicherern; Umsetzung EU-RL 2025/1 und 2025/2; Anpassungen im Aufsichtsrecht

VSAAG Rahmen für Sanierung und Abwicklung von Versicherern setzt BaFin als Abwicklungsbehörde ein und verpflichtet Versicherer zu präventiven Sanierungs- und Abwicklungsplänen; Ziel ist der Schutz der Versicherungsnehmer und der Finanzstabilität. Das Gesetz verlangt Sanierungsplanung mit 60%-Marktabdeckung, Abwicklungspläne mit 40%-Marktabdeckung, Prüfungen der Abwicklungsfähigkeit und ermöglicht Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Versicherungsaufsichtsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
34

Zusammenfassung

Das VSAG etabliert ein umfassendes Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherer mit BaFin als Abwicklungsbehörde und BMF‑Kontrolle bei Finanzwirkungen. Es verpflichtet zu präventiver Sanierungs- und Abwicklungsplanung mit Marktabdeckungsquoten von 60% bzw. 40%. Die Abwicklungsfähigkeit wird geprüft; Hindernisse können mit weitreichenden Maßnahmen beseitigt werden. Kernziele sind Schutz der Versicherungsnehmer und Finanzstabilität; vielfältige Instrumente und ein Abwicklungsfonds sichern die Umsetzung.

Kernpunkte der Änderung

BaFin als Abwicklungsbehörde, BMF-Vorbehalt

Hohe Auswirkung

BaFin wird Abwicklungsbehörde mit getrennter Organisation. Entscheidungen mit finanziellen Folgen bedürfen BMF-Zustimmung; weiter Anwendungsbereich.

Betrifft
  • BaFin
  • Versicherungsunternehmen
  • Rückversicherer
  • Versicherungsholdings
  • BMF

Pflicht zur Sanierungsplanung (≥60%-Quote)

Hohe Auswirkung

Aufsichtsbehörden können präventive Pläne verlangen; mind. 60% Markt abgedeckt. Kleine, nicht komplexe ausgenommen; Inhalte; Update alle 2 Jahre.

Betrifft
  • Aufsichtsbehörden
  • Versicherungsunternehmen
  • kleine und nicht komplexe Unternehmen
  • oberste Mutterunternehmen

Abwicklungspläne (≥40%-Quote)

Hohe Auswirkung

Abwicklungsbehörde erstellt Pläne für kritische/risikoreiche Unternehmen; mind. 40% Markt; detaillierte Inhalte; 2‑jähriges Update; EU‑Konsultation.

Betrifft
  • Abwicklungsbehörde (BaFin)
  • Versicherungsunternehmen
  • Gruppen

Abwicklungsfähigkeit & Hindernisse

Hohe Auswirkung

Resolvability-Checks ohne Staatsstützen. Unternehmen schlagen binnen 4 Monaten Abhilfen vor; Behörde kann Verkäufe, Struktur- und Tätigkeitsauflagen anordnen.

Betrifft
  • Abwicklungsbehörde
  • Versicherungsunternehmen
  • oberste Mutterunternehmen
  • Gruppenabwicklungsbehörden

Abwicklungsvoraussetzungen & Grundsätze

Hohe Auswirkung

Abwicklung bei Ausfall, ohne Alternativen und im öffentlichen Interesse. Ziele: Schutz VN, Stabilität, kritische Funktionen; Verluste bei Eignern/Gläubigern.

Betrifft
  • Abwicklungsbehörde
  • Versicherungsunternehmen
  • Versicherungsnehmer

Instrumente & Finanzierungsmechanismus

Hohe Auswirkung

Tools: Run‑off, Verkauf, Brücke, Asset‑Transfer, Herabschreibung/Umwandlung; Umwandlung von Versicherungsforderungen nur ausnahmsweise; Fonds finanziert.

Betrifft
  • Abwicklungsbehörde
  • Versicherungsunternehmen
  • Sicherungsfonds
  • Abwicklungsfonds

Betroffene Normen

  • GG Art.110 Abs.1
  • VSAG §1 Abs.1
  • VSAG §3
  • VSAG §4 Abs.1
  • VSAG §5 Abs.2
  • VSAG §12 Abs.1
  • VSAG §12 Abs.3
  • VSAG §12 Abs.5
  • VSAG §13
  • VSAG §14
  • VSAG §15
  • VSAG §16
  • VSAG §25 Abs.2
  • VSAG §25 Abs.4
  • VSAG §26 Abs.4
  • VSAG §27
  • VSAG §28
  • VSAG §37
  • VSAG §42
  • VSAG §43 Abs.2
  • VSAG §44
  • VSAG §45
  • VSAG §46
  • VSAG §47
  • VSAG §49
  • VSAG §50
  • VSAG §55 Abs.1 Nr.1
  • VSAG §56 Abs.3
  • VSAG §57
  • VSAG §60
  • VSAG §62
  • VSAG §88
  • VSAG §96
  • VSAG §168

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 275 am 30.09.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Sanierungsplanung Abwicklungsplanung Abwicklungsinstrumente Versicherungsaufsicht Abwicklungsfonds Herabschreibung/Umwandlung Gruppenabwicklung Finanzstabilität
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