BGBl. 2026 I Nr. 207 Gesetz

VerpackDG 2026: Durchführung der EU‑VO 2025/40 – Registrierung, EPR‑Systeme, Pfand, Recyclingquoten, ZSVR‑Befugnisse

VerpackDG 2026 Pflichtregistrierung schreibt vor, dass vor Bereitstellung die Registrierung Pflicht ist; ohne Registrierung sind Bereitstellen und Auspacken untersagt. Das Register ist teils öffentlich; Fulfilment darf nur bei registrierten Herstellern stattfinden.

Rechtsgebiet
Umweltrecht / Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht (Verpackungsrecht)
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
4

Zusammenfassung

Das VerpackDG setzt die EU-Vorgaben umfassend um: Registrierung, Systembeteiligung und strenge Zulassungen werden ausgeweitet. Sammlung und Vergabeprozesse werden kommunal abgestimmt, elektronisch ausgeschrieben und rechtlich flankiert. Ambitionierte Recyclingquoten, ökologische Entgeltsteuerung sowie Pfand- und Rezyklatregeln für Getränkeverpackungen prägen die Praxis. Spezialausnahmen bei Schwermetallen sind eng kontrolliert.

Kernpunkte der Änderung

Pflichtregistrierung und Verbot

Hohe Auswirkung

Vor Bereitstellung ist Registrierung Pflicht; ohne sie sind Bereitstellen/Auspacken untersagt. Register teils öffentlich; Fulfilment nur bei registrierten Herstellern.

Betrifft
  • Hersteller
  • Vertreiber
  • Fulfilment-Dienstleister
  • Zentrale Stelle Verpackungsregister

Systembeteiligungspflicht erweitert

Hohe Auswirkung

Systempflichtige Verpackungen sind vor Bereitstellung zu beteiligen; Serviceverpackungen können Vorvertreiber übernehmen; Entgelterstattung bei Rücknahme/Verwertung.

Betrifft
  • Hersteller
  • Vorvertreiber
  • Systeme

Branchenlösungen mit Nachweispflichten

Mittlere Auswirkung

Branchenlösungen ersetzen Systembeteiligung bei vergleichbaren Anfallstellen; Zulassung mit Erfassungs- und Verwertungsnachweis; jährlicher Mengenstromnachweis.

Betrifft
  • Hersteller
  • Träger von Branchenlösungen
  • Zentrale Stelle Verpackungsregister

Öko-Differenzierung der Entgelte

Mittlere Auswirkung

Systeme staffeln Entgelte nach Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz; jährliche Berichte; Verordnungen können Nachweis- und Auszahlungsmodalitäten festlegen.

Betrifft
  • Systeme
  • Hersteller
  • Umweltbundesamt
  • Zentrale Stelle Verpackungsregister

Schwermetall-Ausnahmen für Kisten/Glas

Mittlere Auswirkung

Ausnahmen vom Schwermetallgrenzwert für Kunststoffkisten/-paletten und Glas bei Sekundärrohstoff-Einsatz; 90%-Rückgabe, Kennzeichnung, Kontrollen und Berichte.

Betrifft
  • Hersteller
  • Importeure
  • Vertreiber
  • Zuständige Behörden

Zulassung, Sicherheiten, Widerruf

Hohe Auswirkung

Zulassungspflicht für Hersteller, Systeme und sonstige Organisationen; insolvenzfeste Sicherheiten; Widerruf bei Verstößen; Genehmigungsfiktion bei Fristablauf.

Betrifft
  • Hersteller
  • Systeme
  • Sonstige Organisationen
  • Zentrale Stelle Verpackungsregister
  • Landesbehörden

Abstimmung mit Kommunen und Mitbenutzung

Mittlere Auswirkung

Sammlung ist mit örE per Abstimmungsvereinbarung zu regeln; Mitbenutzung von PPK/Wertstoffhöfen gegen Entgelt; Rahmenvorgaben und Kostenbeteiligung zulässig.

Betrifft
  • Systeme
  • Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
  • Kommunale Spitzenverbände

Vergabe per e-Plattform und Schiedsverfahren

Mittlere Auswirkung

Sammelleistungen sind offen über e-Plattform auszuschreiben; Wartefrist vor Vertrag; Nachprüfung im Schiedsverfahren; GWB/VgV gelten ergänzend.

Betrifft
  • Systeme
  • Entsorgungsunternehmen
  • Bundeskartellamt

Recyclingquoten und Mengenstromnachweis

Hohe Auswirkung

Hohe material- und strombezogene Recyclingquoten bis 2030; jährlicher, geprüfter Mengenstromnachweis; Exportanrechnung nur mit rechtskonformen Nachweisen.

Betrifft
  • Systeme
  • Hersteller
  • Sachverständige
  • Landesbehörden

Regeln für Getränkeverpackungen

Hohe Auswirkung

PET-Einwegflaschen mit mind. 25/30% Rezyklat; Pfand- und Rücknahmepflichten mit bundesweitem System; deutliche ‚EINWEG/MEHRWEG‘-Hinweise im Handel.

Betrifft
  • Hersteller
  • Inverkehrbringer
  • Endvertreiber
  • Endabnehmer

Betroffene Normen

  • GWB §122
  • GWB §123
  • GWB §124
  • GWB §125

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 207 am 17.07.2026. Die Änderung ist seit dem 17.07.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Verpackungsrecht Erweiterte Herstellerverantwortung Registrierungspflichten Recyclingquoten Pfandsystem Einweggetränke Duale Systeme/Branchenlösungen Zentrale Stelle Verpackungsregister Kreislaufwirtschaft
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen