BGBl. 2025 I Nr. 363 Gesetz

Steueränderungsgesetz 2025: Änderungen EStG, UStG und AO, höhere Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale, sozialrechtliche Anpassungen

Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale EStG 2025 steigt sofort auf 3.000/840 € (in offenen Fällen) und auf 3.300/960 € ab 2026; dies erhöht steuerfreie Ehrenamts‑Einnahmen. Die Regelung gilt auch für EU/EWR/CH‑juristische Personen des öffentlichen Rechts und Fälle nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG; sozialrechtliche Freibeträge werden entsprechend angepasst.

Rechtsgebiet
Steuerrecht / Einkommensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Abgabenordnung, Gemeinnützigkeitsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
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Zusammenfassung

Das Gesetz erhöht die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen (sofort und ab 2026) und passt Sozialleistungen daran an. Pendel- und doppelte Haushaltskosten werden verbessert, Parteispenden und Sporthilfeprämien steuerlich begünstigt. Im Umsatzsteuerrecht gelten ermäßigte Sätze für Gastronomie (ohne Getränke) und neue Regeln zur zentralen Zollabwicklung. Gemeinnützigkeitsrecht wird modernisiert (E‑Sport/Schach, PV‑Anlagen, 50.000‑€‑Freigrenze), Anhörungsrechte bei Fremddaten werden eingeschränkt.

Kernpunkte der Änderung

Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale erhöht

Hohe Auswirkung

Sofort 3.000/840 € (in offenen Fällen); ab 2026 3.300/960 €. Auch bei EU/EWR/CH‑juristischen Personen d. öffentl. Rechts und §5 Abs.1 Nr.9 KStG.

Betrifft
  • Ehrenamtliche
  • Übungsleiter
  • gemeinnützige Einrichtungen

Sozialrechtliche Freibeträge angehoben

Hohe Auswirkung

SGB II/XII rechnen steuerfreie Ehrenamts‑Einnahmen bis zum §3 Nr.26‑Betrag nicht an; AsylbLG nutzt monatlich 1/12 dieses Betrags.

Betrifft
  • Leistungsberechtigte nach SGB II
  • Sozialhilfeempfänger
  • Asylbewerber

Entfernungspauschale auf 0,38 €

Hohe Auswirkung

Pauschale je Entfernungskilometer steigt auf 0,38 €; Mobilitätsprämie kann daneben ab dem 21. vollen Entfernungskilometer beansprucht werden.

Betrifft
  • Arbeitnehmer
  • Selbständige mit Fahrten

Doppelte Haushaltsführung: neue Grenzen

Hohe Auswirkung

Unterkunftskosten: bis 1.000 €/Monat (Inland) und 2.000 € (Ausland); keine Auslands‑Grenze bei verpflichtender Dienst-/Werkswohnung.

Betrifft
  • Arbeitnehmer mit Zweitwohnung
  • Beamte

Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich abziehbar

Mittlere Auswirkung

Beiträge an Gewerkschaften werden neben den Pauschbeträgen als Werbungskosten berücksichtigt.

Betrifft
  • Arbeitnehmer
  • Gewerkschaftsmitglieder

De-minimis für AfA & Forschungszulage

Mittlere Auswirkung

Sonder-AfA für Neubau (§7b) und Teile der Forschungszulage nur bei Einhaltung VO (EU) 2023/2831; Nachweis erforderlich.

Betrifft
  • Vermieter-Neubau
  • Unternehmen
  • Forschende

Höhere Abzugsbeträge für Parteispenden

Mittlere Auswirkung

Höchstbeträge nach §10b Abs.2 verdoppelt: 3.300 € (Einzelveranlagung) bzw. 6.600 € (Zusammenveranlagung).

Betrifft
  • Privatpersonen
  • Parteien

Sporthilfe-Prämien steuerfrei

Mittlere Auswirkung

Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Platzierungen bei Olympischen/Paralympischen Spielen sind steuerfrei.

Betrifft
  • Leistungssportler
  • Stiftung Deutsche Sporthilfe

Ermäßigter USt-Satz für Gastronomie

Hohe Auswirkung

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz; Getränke sind ausgenommen.

Betrifft
  • Gastronomiebetriebe
  • Caterer
  • Verbraucher

Zentrale Zollabwicklung: EUSt neu geregelt

Hohe Auswirkung

Bei zentraler Zollabwicklung entsteht EUSt am Gestellungsort; Auslandsanmeldung wirkt als Steuererklärung; Bescheid elektronisch.

Betrifft
  • Importeure
  • Spediteure
  • Zollvertreter

E-Sport/Schach als Sport anerkannt

Mittlere Auswirkung

Förderung des Sports umfasst ausdrücklich Schach und E‑Sport; kann gemeinnützigkeitsrechtlich begünstigt sein.

Betrifft
  • Vereine
  • Stiftungen
  • E-Sport-Organisationen

PV-Anlagen bei Gemeinnützigen zulässig

Mittlere Auswirkung

Mittelverwendung für PV- und andere EEG-Anlagen ist unschädlich, sofern dies nicht Hauptzweck der Körperschaft ist.

Betrifft
  • Gemeinnützige Körperschaften
  • Vereine

Freigrenze wirtschaftlicher Betrieb 50.000 €

Hohe Auswirkung

Einnahmen bis 50.000 € aus nicht‑Zweckbetrieben bleiben körperschaft-/gewerbesteuerfrei; Zweckbetriebsprüfung entfällt bei Gewinn.

Betrifft
  • Gemeinnützige Körperschaften
  • Vereine

Anhörung bei Fremddaten entbehrlich

Mittlere Auswirkung

Keine Anhörung, wenn statt erklärter Daten elektronisch gemeldete Fremddaten genutzt werden; Abweichung ist zu kennzeichnen.

Betrifft
  • Steuerpflichtige
  • Finanzverwaltung

BGB‑Grenzbetrag fürs Ehrenamt 3.300 €

Mittlere Auswirkung

In §31a/§31b wird der Betrag von 840 € auf 3.300 € angehoben.

Betrifft
  • Vereinsvorstände
  • Ehrenamtliche

Betroffene Normen

  • AO §52 Abs.2 Nr.21
  • AO §58 Nr.11
  • AO §64 Abs.3
  • AO §91 Abs.2a
  • BGB §31a Abs.1 S.1
  • BGB §31b Abs.1 S.1
  • EStG §3 Nr.26
  • EStG §3 Nr.26a
  • EStG §3 Nr.73
  • EStG §7b Abs.5
  • EStG §9 Abs.1 S.3 Nr.4 S.2
  • EStG §9 Abs.1 S.3 Nr.5 S.4
  • EStG §9 Abs.1 S.3 Nr.5 S.6
  • EStG §9a S.3
  • EStG §10b Abs.2 S.1
  • EStG §52 Abs.4 S.10
  • EStG §101 S.1
  • FZulG §9 Abs.5
  • KStG §5 Abs.1 Nr.9
  • SGB II §11a Abs.1 Nr.5
  • SGB XII §82 Abs.1 S.2 Nr.8
  • UStG §12 Abs.2 Nr.15
  • UStG §21b

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2025 I Nr. 363 am 23.12.2025. Die Änderung ist seit dem 24.12.2025 in Kraft (Am Tag nach der Verkündung). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Einkommensteuer Übungsleiterpauschale Ehrenamtspauschale Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie Doppelte Haushaltsführung Umsatzsteuer für Restaurantleistungen Einfuhrumsatzsteuer und zentrale Zollabwicklung Gemeinnützigkeit (AO)
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