MiLoV5: Mindestlohn steigt auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung)
MiLoV5 Mindestlohn ab 2026: Die Verordnung setzt den Mindestlohn stufenweise neu fest: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Sie tritt am 1.1.2026 in Kraft. Arbeitgeber müssen ab den genannten Zeitpunkten mindestens diese Stundenlöhne zahlen.
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht / Mindestlohnrecht
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Die Verordnung setzt den Mindestlohn stufenweise neu fest: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Sie tritt am 1.1.2026 in Kraft. Arbeitgeber müssen ab den genannten Zeitpunkten mindestens diese Stundenlöhne zahlen.
Kernpunkte der Änderung
Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde
Hohe AuswirkungAb 1.1.2026 ist mindestens 13,90 Euro brutto je Zeitstunde zu zahlen; Vergütungen darunter sind unzulässig.
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
Weiterer Anstieg 2027: 14,60 €/Stunde
Hohe AuswirkungAb 1.1.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde; alle Stundenlöhne sind entsprechend anzupassen.
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
Inkrafttreten zum 1.1.2026
Hohe AuswirkungDie Verordnung gilt ab 1.1.2026; ab diesem Datum müssen Entgeltvereinbarungen mindestens den festgelegten Mindestlohn einhalten.
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2025 I Nr. 268 am 07.11.2025. Die Änderung ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Alle Auswertungen im Arbeitsrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen