BGBl. 2025 I Nr. 268 Rechtsverordnung (Bund)

MiLoV5: Mindestlohn steigt auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung)

MiLoV5 Mindestlohn ab 2026: Die Verordnung setzt den Mindestlohn stufenweise neu fest: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Sie tritt am 1.1.2026 in Kraft. Arbeitgeber müssen ab den genannten Zeitpunkten mindestens diese Stundenlöhne zahlen.

Rechtsgebiet
Arbeitsrecht / Mindestlohnrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die Verordnung setzt den Mindestlohn stufenweise neu fest: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Sie tritt am 1.1.2026 in Kraft. Arbeitgeber müssen ab den genannten Zeitpunkten mindestens diese Stundenlöhne zahlen.

Kernpunkte der Änderung

Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde

Hohe Auswirkung

Ab 1.1.2026 ist mindestens 13,90 Euro brutto je Zeitstunde zu zahlen; Vergütungen darunter sind unzulässig.

Betrifft
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer

Weiterer Anstieg 2027: 14,60 €/Stunde

Hohe Auswirkung

Ab 1.1.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde; alle Stundenlöhne sind entsprechend anzupassen.

Betrifft
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer

Inkrafttreten zum 1.1.2026

Hohe Auswirkung

Die Verordnung gilt ab 1.1.2026; ab diesem Datum müssen Entgeltvereinbarungen mindestens den festgelegten Mindestlohn einhalten.

Betrifft
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2025 I Nr. 268 am 07.11.2025. Die Änderung ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Mindestlohn Arbeitsentgelt Lohnuntergrenze MiLoG Bundesgesetzblatt Inkrafttreten 2026 Arbeitgeberpflichten
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