BGBl. 2026 I Nr. 119 Gesetz

Bundestariftreuegesetz (BTTG): Tariftreue bei Bundesaufträgen und Konzessionen, Kontrollen, Sanktionen und Wettbewerbsregister

Bundestariftreuegesetz BTTG Tariftreue bei Bundesaufträgen verpflichtet Auftragnehmer zur Einhaltung tariflicher Mindestbedingungen, die das BMAS per Rechtsverordnung festlegt, und erweitert Kontrollen sowie Sanktionen. Eine neue Prüfstelle bei der DRV KBS überwacht die Einhaltung; Zertifikate können Nachweise ersetzen, Sanktionen reichen bis zu Registereinträgen.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Vergaberecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
33

Zusammenfassung

Das BTTG verpflichtet Auftragnehmer im Bundesvergabewesen zur Einhaltung tariflicher Mindestbedingungen, die das BMAS per Rechtsverordnung festlegt. Eine neue Prüfstelle bei der DRV KBS überwacht die Einhaltung; Zertifikate können Nachweise ersetzen. Sanktionen reichen von Vertragsstrafen über Registereinträge bis zu vergaberechtlichen Ausschlüssen. Flankierend werden GWB, ArbGG, SchwarzArbG, WRegG sowie SGB IV/VI angepasst; Inkrafttreten überwiegend am 1. Mai 2026.

Kernpunkte der Änderung

Geltung ab 50.000 € und Ausnahmen

Hohe Auswirkung

BTTG gilt ab 50.000 € netto für Bundesvergaben/Konzessionen; Ausnahmen u. a. Verteidigung, Ausland. Unter Schwelle nur bei Vergabepflicht.

Betrifft
  • Bundesauftraggeber
  • Auftragnehmer
  • Konzessionsgeber
  • Bietende Unternehmen

Verbindliches Tariftreueversprechen

Hohe Auswirkung

Auftragnehmer müssen als Ausführungsbedingung tarifliche Mindestarbeitsbedingungen gewähren und deren Einhaltung bei Nachunternehmern sichern.

Betrifft
  • Auftragnehmer
  • Nachunternehmer
  • Verleiher
  • Bundesauftraggeber

Ansprüche der Beschäftigten & Info

Hohe Auswirkung

Beschäftigte erhalten einen Anspruch auf festgesetzte Bedingungen; Verzicht weitgehend ausgeschlossen. Arbeitgeber müssen bis zum 15. informieren.

Betrifft
  • Arbeitnehmer
  • Leiharbeitnehmer
  • Arbeitgeber
  • Verleiher

BMAS-VO zu Lohn, Urlaub, Arbeitszeit

Hohe Auswirkung

BMAS kann per VO tarifliche Lohn-, Urlaubs- und Arbeitszeitstandards für Bundesaufträge festsetzen; Auswahl repräsentativer Tarife nach Anhörung.

Betrifft
  • BMAS
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • Auftragnehmer

Prüfstelle Bundestariftreue & Kontrolle

Hohe Auswirkung

Prüfstelle bei DRV KBS prüft bei Anhaltspunkten; Datenverarbeitung zulässig. Ab 2028 Entgeltabfragen nach SGB IV §108c möglich.

Betrifft
  • DRV KBS
  • Bundesauftraggeber
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigte

Zertifizierung als Nachweis

Mittlere Auswirkung

Geeignetes Zertifikat von Präqualifizierungsstellen ersetzt Nachweispflichten; kann zur Sicherstellung bei Nachunternehmern genutzt werden.

Betrifft
  • Auftragnehmer
  • Nachunternehmer
  • Verleiher
  • Präqualifizierungsstellen

Sanktionen, Haftung, Ausschluss

Hohe Auswirkung

Vertragsstrafe bis 10 %, fristlose Kündigung möglich; Feststellung durch VA; Registereintrag; fakultativer Ausschluss bis 3 Jahre.

Betrifft
  • Auftragnehmer
  • Bundesauftraggeber
  • Vergabestellen
  • Wettbewerbsregisterbehörde

Begleitänderungen Vergabe & Rechtsschutz

Hohe Auswirkung

GWB: bund-/landesgesetzliche Ausführungsbedingungen, Krisenausnahme, Nachprüfungsgrenzen; ArbGG Zuständigkeit; FKS/SchwarzArbG, SGB VI Info.

Betrifft
  • Vergabekammern
  • Bietende Unternehmen
  • Arbeitsgerichte
  • FKS

Betroffene Normen

  • AEntG §2 Abs.1 Nr.1
  • AEntG §2a
  • AEntG §7 Abs.2 S.2
  • AEntG §7 Abs.3
  • AÜG §1 Abs.1
  • BTTG §1 Abs.1
  • BTTG §3
  • BTTG §4 Abs.1
  • BTTG §4 Abs.3
  • BTTG §5
  • BTTG §6
  • BTTG §7
  • BTTG §8
  • BTTG §9
  • BTTG §10
  • BTTG §11
  • BTTG §12
  • BTTG §13
  • BTTG §14
  • BTTG §15
  • BTTG §16
  • GWB §103
  • GWB §105
  • GWB §106 Abs.2
  • GWB §124 Abs.2
  • GWB §129
  • GWB §160 Abs.2
  • SGB IV §108c
  • SGB VI §322
  • TVG §6
  • TVG §12
  • WRegG §2 Abs.3
  • WRegG §6 Abs.6

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 119 am 30.04.2026. Die Änderung ist seit dem 01.05.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Tariftreue Vergaberecht öffentliche Aufträge Arbeitsbedingungen Nachunternehmerhaftung Wettbewerbsregister Zertifizierung
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