BGBl. 2026 I Nr. 80 Bekanntmachung

Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c ZPO: Bekanntmachung mit Pfändungstabellen ab 1. Juli 2026

Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c ZPO werden zum 1. Juli 2026 angehoben und führen dazu, dass mehr Arbeitseinkommen unpfändbar bleibt. Der Grundfreibetrag steigt auf monatlich 1.587,40; Unterhaltszuschläge und die Vollpfändungsgrenze (monatlich 4.866,30) werden ebenfalls erhöht; die Pfändungstabellen gelten ab 1.7.2026.

Rechtsgebiet
Zivilrecht / Zwangsvollstreckungsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
5

Zusammenfassung

Die Pfändungsfreigrenzen nach ZPO §850c werden zum 1. Juli 2026 angehoben. Der Grundfreibetrag sowie die Zuschläge je unterhaltsberechtigte Person steigen, wodurch mehr Einkommen unpfändbar bleibt. Zugleich werden die Obergrenzen erhöht; Beträge oberhalb von 4.866,30 Euro monatlich sind voll pfändbar. Die maßgeblichen Tabellen im Anhang gelten ab diesem Datum.

Kernpunkte der Änderung

Grundfreibeträge steigen ab 1.7.2026

Mittlere Auswirkung

Mtl. Grundfreibetrag 1.587,40 (vorher 1.555), wöch. 365,33, tägl. 73,06. Mehr Arbeitseinkommen bleibt unpfändbar.

Betrifft
  • Schuldner mit Arbeitseinkommen
  • Arbeitgeber/Lohnabrechnung
  • Gerichtsvollzieher
  • Gläubiger

Höhere Unterhaltszuschläge

Mittlere Auswirkung

Je Unterhaltspflicht: 1. Person mtl. 597,42 (vorher 585,23), jede weitere mtl. 332,83 (vorher 326,04); analog wöch./tägl.

Betrifft
  • Unterhaltspflichtige Schuldner
  • Arbeitgeber/Lohnabrechnung
  • Gläubiger

Anhebung der Vollpfändungsgrenzen

Mittlere Auswirkung

Ab mtl. 4.866,30 (wöch. 1.119,90; tägl. 223,99) ist der Mehrbetrag voll pfändbar; Tabellen gelten ab 1.7.2026.

Betrifft
  • Schuldner mit höherem Nettoeinkommen
  • Arbeitgeber/Lohnabrechnung
  • Gerichte/Vollstreckungsorgane
  • Gläubiger

Betroffene Normen

  • ZPO §850c Abs.1
  • ZPO §850c Abs.2 S.1
  • ZPO §850c Abs.2 S.2
  • ZPO §850c Abs.3 S.3
  • ZPO §850c Abs.4 S.1

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 80 am 26.03.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Pfändungsfreigrenzen Lohnpfändung Zwangsvollstreckung § 850c ZPO Schuldnerschutz Pfändungstabelle 2026 Bundesgesetzblatt
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