BGBl. 2026 I Nr. 95 Gesetz

Umsetzungsgesetz 2026 zur EU-Terrorismus-RL: StGB-Novelle (u.a. §87a), erweiterte Terrorismus- und Agentenstrafbarkeit

Umsetzungsgesetz 2026 §87a StGB stellt das Befolgen eines Auftrags einer fremden staatlichen Stelle durch Begehen einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat in Deutschland unter Strafe. Auch Auftraggeber sind erfasst; vorgesehen ist Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.

Rechtsgebiet
Strafrecht / Staatsschutzstrafrecht (Terrorismus- und Agententätigkeit)
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
5

Zusammenfassung

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2017/541 um und verschärft das deutsche Terrorstrafrecht umfassend. Neu sind §87a StGB (fremde Einflussnahme) sowie Neufassungen von §§89a, 89c und 91 mit erweiterten Vorbereitungshandlungen, Finanzierung und Versuch. Auslandsbezug und Ermächtigungsvorbehalte werden präzisiert, Ermittlungsbefugnisse der StPO ausgedehnt und OLG-Zuständigkeiten angepasst. Grundrechte aus Art. 10, 13 und 11 GG werden insoweit eingeschränkt.

Kernpunkte der Änderung

Neuer Straftatbestand: §87a StGB

Hohe Auswirkung

Befolgen eines Auftrags einer fremden staatlichen Stelle durch Begehen einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat in Deutschland strafbar; auch Auftraggeber; bis 5 Jahre oder Geldstrafe.

Betrifft
  • ausländische Nachrichtendienste
  • beauftragte Agenten
  • Strafverfolgungsbehörden

§89a neu: erweiterte Vorbereitung

Hohe Auswirkung

Katalog terroristischer Straftaten präzisiert; Vorbereitung (u.a. Unterweisung, Beschaffung, Aus- oder Einreise) mit Vorsatz/Beitrag strafbar; Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre.

Betrifft
  • Tatplaner
  • Aus- und Einreisende mit Terrorabsicht
  • Unterweiser/Teilnehmer

Versuch & Androhung strafbar (§89a)

Hohe Auswirkung

Versuch bei zentralen Vorbereitungshandlungen und Versuch der Anstiftung erfasst; Androhung terroristischer Taten eigenständig mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren.

Betrifft
  • Tatplaner
  • Anstifter
  • Drohende

Terrorismusfinanzierung erweitert (§89c)

Hohe Auswirkung

Finanzierung von Terrorstraftaten, Anstiftung, Anleitung u.a. unter Strafe; Versuch erfasst; Geringwertigkeit mildert; extraterritoriale Anwendung und BMJ-Ermächtigung geregelt.

Betrifft
  • Finanzierer
  • Unterstützer
  • Spender

§91 neu: Anleitung zu Terrorstraftaten

Mittlere Auswirkung

Anpreisen/Zugänglichmachen tauglicher Inhalte strafbar; Sichverschaffung mit Tatvorsatz erfasst; Versuch strafbar; bei geringer Schuld kann von Strafe abgesehen werden.

Betrifft
  • Verbreiter von Inhalten
  • Personen mit Tatabsicht
  • Strafverfolgungsbehörden

Auslandsbezug & BMJ-Ermächtigung

Hohe Auswirkung

Deutsches Recht gilt für Auslandstaten teils extraterritorial; Verfolgung bei Taten außerhalb der EU regelmäßig nur mit Ermächtigung des BMJ; §5 Nr.3 Buchst. d ergänzt.

Betrifft
  • im Ausland Handelnde
  • Deutsche im Ausland
  • Staatsanwaltschaften

§99 StGB reformiert (Agententätigkeit)

Hohe Auswirkung

Geheimdienstliche Tätigkeit und Bereitschaft hierzu mit 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht; minder schwere Fälle bis 5 Jahre oder Geldstrafe; StPO-Verweise auf §99 vereinheitlicht.

Betrifft
  • ausländische Dienste
  • Angeworbene
  • Beschuldigte in Spionagefällen

Ermittlungsrechte & Zuständigkeit erweitert

Hohe Auswirkung

TKÜ, Online-Durchsuchung, Verkehrsdaten u.a. auf neue Delikte ausgedehnt; OLG-Zuständigkeit für §87a; Grundrechte aus Art. 10, 13, 11 GG werden gesetzlich eingeschränkt.

Betrifft
  • Strafverfolgungsbehörden
  • Beschuldigte
  • Telekommunikationsanbieter

Betroffene Normen

  • BKAG §4 Abs.1 S.1 Nr.6 Buchst.a
  • GG Art.10 Abs.1
  • GG Art.11 Abs.1
  • GG Art.13 Abs.1
  • GVG §120 Abs.1 Nr.9

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 95 am 01.04.2026. Die Änderung ist seit dem 02.04.2026 in Kraft (Am Tag nach der Verkündung). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

StGB-Änderung Terrorismusstrafrecht Terrorismusfinanzierung Agenten- und Spionagedelikte Staatsschutz EU-Richtlinie 2017/541 Grundrechtseingriffe
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