EBewMG: EU‑E‑Evidence-Umsetzung zu Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweise in Strafverfahren
EBewMG Adressatenpflicht und Fristen für Anbieter verpflichtet Diensteanbieter zur Benennung mindestens einer benannten Niederlassung oder Vertretung und setzt Fristen bis 18.08.2026 bzw. 6 Monate nach EU-Markteintritt. Zudem regelt das Gesetz Ausstattung, Kooperation sowie Mitteilungs- und Sprachpflichten der Adressaten, legt das BfJ als zentrale Aufsichts- und Meldestelle fest und schafft Rechtsbehelfe.
- Rechtsgebiet
- Strafrecht / Strafprozessrecht (europäische Rechtshilfe/E-Evidence)
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 57
Zusammenfassung
Das Gesetz setzt die EU-E‑Evidence-Instrumente national um. Es verpflichtet Diensteanbieter zur Benennung und Meldung von Adressaten, ordnet Zuständigkeiten und Verfahren für EPOC/EUSO und schafft Rechtsbehelfe. Das BfJ überwacht die Pflichten, veröffentlicht Adressaten und meldet Verstöße. Verstöße werden mit hohen, teils umsatzbasierten Bußgeldern geahndet; Art. 10 GG wird eingeschränkt.
Kernpunkte der Änderung
Adressatenpflicht und Fristen für Anbieter
Hohe AuswirkungDiensteanbieter müssen min. eine benannte Niederlassung/Vertretung bestimmen; Fristen: bis 18.08.2026 bzw. 6 Monate nach EU-Markteintritt.
- Diensteanbieter
- Adressaten
Ausstattung und Kooperation der Adressaten
Hohe AuswirkungAdressaten sind mit nötigen Befugnissen/Ressourcen auszustatten und müssen mit zuständigen Behörden bei Anordnungen kooperieren.
- Diensteanbieter
- Adressaten
- Strafverfolgungsbehörden
Mitteilungs- und Sprachpflichten an Behörden
Mittlere AuswirkungKontaktdaten und Geltungsbereich der Adressaten sind zu melden; bei Sitz in DE muss Deutsch akzeptiert werden; Änderungen unverzüglich anzeigen.
- Diensteanbieter
- BfJ
- Zentrale Behörden der EU-Staaten
BfJ als zentrale Aufsichts- und Meldestelle
Hohe AuswirkungBfJ überwacht Pflichten, fordert Auskünfte, veröffentlicht Adressaten, teilt Verstöße u. Sanktionen mit und koordiniert mit EU-Behörden.
- BfJ
- Diensteanbieter
- Adressaten
Gemeinsame Verantwortlichkeit
Hohe AuswirkungDiensteanbieter und Adressat haften gemeinsam für Pflichtverstöße, unabhängig interner Zuständigkeiten; Ausnahme bei Straftat in DE.
- Diensteanbieter
- Adressaten
Präzisierung der Datenkategorien
Mittlere AuswirkungTeilnehmer-, Identifizierungs- und Verkehrsdaten werden per Verweis auf TKG/TTDSG konkretisiert und damit verfahrensrechtlich verankert.
- Ermittlungsbehörden
- Gerichte
- Diensteanbieter
EPOC für Teilnehmer-/ID-Daten; Validierung
Hohe AuswirkungNeben Gerichten können Ermittlungspersonen, Finanz- und Zollbehörden anordnen; Staatsanwaltschaft validiert und übermittelt Bescheinigung.
- Staatsanwaltschaften
- Finanzbehörden
- Zollverwaltung
- Diensteanbieter
Gerichtliches Verfahren für Verkehrs-/Inhaltsdaten
Hohe AuswirkungGerichte erlassen EPOC auf Antrag (StA/Finanz/Zoll); bei Ablehnung Rechtsbehelfe zulässig; Gericht übermittelt Bescheinigung an Adressaten.
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Finanzbehörden
- Zollverwaltung
- Diensteanbieter
Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde
Mittlere AuswirkungStaatsanwaltschaft vollstreckt EPOC/EUSO; örtlich zuständig am Sitz/Wohnsitz des Adressaten; Fehladressierungen sind weiterzuleiten.
- Staatsanwaltschaften
- Diensteanbieter
- Adressaten
Statistik- und Berichtspflichten
Mittlere AuswirkungLänderjustiz und GBA melden jährliche Daten bis 28.02 an BfJ; BfJ übermittelt bis 31.03 eine Übersicht an die Europäische Kommission.
- Landesjustizverwaltungen
- GBA
- BfJ
Rechtsbehelfe der Betroffenen
Hohe AuswirkungBetroffene können EPOC je nach Datenart nach StPO anfechten; Gericht prüft Voraussetzungen u. hebt rechtswidrige Anordnungen auf.
- Betroffene
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
Konfliktregel bei widersprechenden Pflichten
Mittlere AuswirkungBei Konflikten entscheidet OLG bzw. BGH unanfechtbar; Fristen richten sich nach StPO; Antrag muss Prüfbericht der Behörde enthalten.
- Gerichte
- Anordnungsbehörden
- Diensteanbieter
Bußgelder inkl. Umsatzkomponente bis 2 %
Hohe AuswirkungPflicht- und VO-Verstöße mit Bußen bis 500.000/100.000 €; bei Umsatz >5/25 Mio. bis 2 % Weltumsatz; BfJ/StA zuständig; §17 OWiG unanwendbar.
- Diensteanbieter
- Adressaten
Eingriff in Art. 10 GG und Datenerlaubnisse
Hohe AuswirkungFernmeldegeheimnis wird beschränkt; TKG/TTDSG erlauben Verarbeitung zur Erfüllung von EPOC/EUSO durch TK- und digitale Dienste.
- Anbieter von TK- und digitalen Diensten
- Betroffene
Gestaffeltes Inkrafttreten
Mittlere AuswirkungHauptteil tritt am Tag nach Verkündung in Kraft; verfahrens- und datenschutzrelevante Teile sowie TTDSG-Änderungen ab 18.08.2026.
- Diensteanbieter
- Behörden
- Gerichte
Betroffene Normen
- AO §386 Abs.2
- AO §399 Abs.1
- EBewMG §3 Abs.1
- EBewMG §3 Abs.3
- EBewMG §3 Abs.4
- EBewMG §3 Abs.5
- EBewMG §3 Abs.6
- EBewMG §4 Abs.1
- EBewMG §4 Abs.3
- EBewMG §4 Abs.4
- EBewMG §4 Abs.5
- EBewMG §5 Abs.1
- EBewMG §5 Abs.2
- EBewMG §6 Abs.1
- EBewMG §6 Abs.2
- EBewMG §6 Abs.3
- EBewMG §6 Abs.4
- EBewMG §8
- EBewMG §9 Abs.1
- EBewMG §9 Abs.2
- EBewMG §9 Abs.3
- EBewMG §9 Abs.4
- EBewMG §10 Abs.1
- EBewMG §10 Abs.2
- EBewMG §10 Abs.3
- EBewMG §11 Abs.1
- EBewMG §11 Abs.2
- EBewMG §12 Abs.1
- EBewMG §12 Abs.2
- EBewMG §13 Abs.1
- EBewMG §13 Abs.2
- EBewMG §13 Abs.3
- EBewMG §13 Abs.4
- EBewMG §14
- EBewMG §15
- EBewMG §16
- EBewMG §18 Abs.1
- EBewMG §18 Abs.2
- EBewMG §18 Abs.3
- EBewMG §18 Abs.4
- EBewMG §18 Abs.5
- EBewMG §18 Abs.6
- EBewMG §18 Abs.7
- EBewMG §18 Abs.8
- EBewMG §19
- GG Art.10 Abs.1
- GVG §152
- OWiG §17 Abs.2
- OWiG §30 Abs.2 S.2
- OWiG §36 Abs.1 Nr.1
- TKG §3 Nr.70
- TKG §170 Abs.12
- TKG §172
- TTDSG §2 Abs.2 Nr.2
- TTDSG §2 Abs.2 Nr.3
- TTDSG §13a
- TTDSG §24a
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 64 am 12.03.2026. Die Änderung ist seit dem 13.03.2026 in Kraft (Am Tag nach der Verkündung). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.