Modernisierung des Designrechts; Änderungen an MarkenG, PatentkostG, DesignV und UWG; Umsetzung der EU-Design-Richtlinie
Modernisierung des Designrechts erweitert den Design- und Erzeugnisbegriff auf Bewegung/Animation und nicht-physische Erzeugnisse (GUIs, Logos, Typo) und führt zu einem praktisch erweiterten Schutzumfang. Die Änderungen regeln Wiedergaben einschließlich grafischer Disclaimer, digitale und zollrechtliche Durchsetzung, neue Schranken, eine Reparaturklausel mit langer Übergangsfrist sowie die Neuordnung des Nichtigkeitsrechts.
- Rechtsgebiet
- Gewerblicher Rechtsschutz (Immaterialgüterrecht) / Designrecht
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Das Designrecht wird umfassend modernisiert: erweiterter Design- und Erzeugnisbegriff, klare Wiedergaberegeln inkl. grafischer Disclaimer sowie digitale und zollrechtliche Durchsetzung. Neu sind Schranken und eine Reparaturklausel mit langer Übergangsfrist. Das Nichtigkeitsrecht wird präzisiert. Flankierend erfolgen Anpassungen bei Unionsdesigns, Gebühren und vorübergehende UWG-Sonderregeln.
Kernpunkte der Änderung
Designbegriff deutlich erweitert
Hohe AuswirkungDesign umfasst auch Bewegung/Animation; Erzeugnisse können nicht-physisch sein (GUIs, Logos, Typo). Maßstab ist die übliche Nutzung.
- Designer
- GUI-/UX-Unternehmen
- Produktentwickler
- Anmelder
Neue Regeln zur Wiedergabe/Disclaimer
Hohe AuswirkungWiedergaben können statisch, dynamisch oder animiert sein; Schutz durch alle gezeigten Merkmale. Grafische Disclaimer zulässig und einheitlich zu nutzen.
- Anmelder
- DPMA
- Patentanwälte
- Industrieunternehmen
Schutzdurchsetzung digital & an Grenzen
Hohe AuswirkungVerbot erfasst auch Dateien/Software zur Fertigung geschützter Formen; Eingriff gegen Transitware möglich; Ⓓ-Hinweiszeichen; Zollbeschlagnahme präzisiert.
- Rechtsinhaber
- 3D-Plattformen
- Zoll/Spediteure
- Importeure
Neue Schranken und Reparaturklausel
Hohe AuswirkungSchranken für Privat, Versuch, Zitat/Lehre, Parodie. Reparaturteile frei bei Herkunftshinweis; für vor 2.12.2020 angemeldete Designs erst ab 9.12.2032.
- Ersatzteilhersteller
- Kfz-/Hausgerätebranche
- Verbraucher
- Rechtsinhaber
Nichtigkeitsrecht neu strukturiert
Mittlere AuswirkungNeue Nichtigkeitsgründe (Urheberrecht, ältere Designs/Zeichen); Antragsbefugnis präzisiert; Löschungssystematik und Rechtsfolgen auch nach Schutzende.
- Wettbewerber
- Rechtsinhaber
- DPMA
- BPatG
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 322 am 27.10.2026. Die Änderung tritt am 27.09.2028 in Kraft (Internationale Eintragung wirkt ab dem Tag ihrer Eintragung wie eine beim DPMA angemeldete und eingetragene; bis zur Veröffentlichung gilt § 38 Abs. 3 DesignG entsprechend (§ 71 Abs. 1 DesignG).). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.