Inkrafttreten der Art. 2, 4 und 7 des 5. StVG-Änderungsgesetzes: Digitaler Führerschein seit 14.10.2026
Art. 2, 4 und 7 des 5. StVG-Änderungsgesetzes traten am 14.10.2026 in Kraft; seitdem sind die technischen Voraussetzungen gegeben und der digitale Führerschein kann erstellt werden. Die Bekanntmachung erfolgt in BGBl I.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Straßenverkehrsrecht
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Seit 14.10.2026 sind die technischen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein gegeben. Damit traten die Artikel 2, 4 und 7 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 14.10.2026 in Kraft.
Kernpunkte der Änderung
Inkrafttreten digitaler Führerschein-Regeln
Mittlere AuswirkungMit Vorliegen der Technikvoraussetzungen gelten Art. 2, 4 und 7 seit 14.10.2026; der digitale Führerschein kann seit diesem Datum erstellt werden.
- Fahrerlaubnisbehörden
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- Verkehrsüberwachungsbehörden
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 316 am 22.10.2026. Die Änderung ist seit dem 14.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.
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