BGBl. 2026 I Nr. 316 Bekanntmachung

Inkrafttreten der Art. 2, 4 und 7 des 5. StVG-Änderungsgesetzes: Digitaler Führerschein seit 14.10.2026

Art. 2, 4 und 7 des 5. StVG-Änderungsgesetzes traten am 14.10.2026 in Kraft; seitdem sind die technischen Voraussetzungen gegeben und der digitale Führerschein kann erstellt werden. Die Bekanntmachung erfolgt in BGBl I.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Straßenverkehrsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Seit 14.10.2026 sind die technischen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein gegeben. Damit traten die Artikel 2, 4 und 7 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 14.10.2026 in Kraft.

Kernpunkte der Änderung

Inkrafttreten digitaler Führerschein-Regeln

Mittlere Auswirkung

Mit Vorliegen der Technikvoraussetzungen gelten Art. 2, 4 und 7 seit 14.10.2026; der digitale Führerschein kann seit diesem Datum erstellt werden.

Betrifft
  • Fahrerlaubnisbehörden
  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • Verkehrsüberwachungsbehörden

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 316 am 22.10.2026. Die Änderung ist seit dem 14.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Straßenverkehrsrecht Führerschein digitaler Führerschein StVG-Änderung Inkrafttreten Bundesgesetzblatt Verkehrsverwaltung
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