BGBl. 2026 I Nr. 279 Verordnung

Erste Änderungsverordnung zur RSV-Prophylaxeverordnung: Aufnahme von Clesrovimab neben Nirsevimab

RSV-Prophylaxeverordnung §1 Abs.1 Clesrovimab: Die Erste Änderungsverordnung ergänzt §1 Abs.1 um Clesrovimab neben Nirsevimab, wodurch Leistungen nach der Verordnung wahlweise mit beiden Präparaten erbracht werden können. Die Änderung gilt ab dem Tag nach der Verkündung; Anwendung des zusätzlichen Präparats kann unmittelbar beginnen.

Rechtsgebiet
Sozialrecht / Krankenversicherungsrecht (SGB V)
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
2

Zusammenfassung

Die RSV-Prophylaxeverordnung ergänzt §1 Abs.1 um Clesrovimab neben Nirsevimab. Die Nutzung beider Präparate ist damit im Rahmen der Verordnung möglich. Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Kernpunkte der Änderung

Clesrovimab in Verordnung aufgenommen

Mittlere Auswirkung

§1 Abs.1 nennt neben Nirsevimab auch Clesrovimab; Leistungen nach der Verordnung können damit wahlweise mit beiden Präparaten erbracht werden.

Betrifft
  • GKV-Versicherte mit Anspruch nach RSV-ProphylaxeV
  • Krankenkassen
  • Kinderärztinnen und Kinderärzte

Sofortiges Inkrafttreten

Geringe Auswirkung

Die Änderung gilt ab dem Tag nach der Verkündung; Anwendung des zusätzlichen Präparats kann unmittelbar beginnen.

Betrifft
  • Krankenkassen
  • Vertragsärztinnen und -ärzte

Betroffene Normen

  • RSV-ProphylaxeV §1 Abs.1
  • SGB V §20i Abs.3 S.1

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 279 am 30.09.2026. Die Änderung ist seit dem 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

RSV Prophylaxe monoklonale Antikörper Nirsevimab Clesrovimab SGB V § 20i gesetzliche Krankenversicherung Gesundheitsrecht
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen