BGBl. 2026 I Nr. 198 Gesetz

Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutz: Änderungen von GewSchG, BGB, FamFG (BGBl. I 2026)

Elektronische Aufenthaltsüberwachung GewSchG BGB FamFG: Das Gesetz führt eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ein, die das Gericht bei konkreter Wiederholungsgefahr anordnen kann; Täter müssen Gerät und Mobiltelefon tragen. Die Maßnahme ist mit strengen Datenschutzvorgaben (Ortungsdaten i.d.R. binnen 2 Monaten löschen) und verpflichtender Täterarbeit verbunden und ermöglicht besondere Schutzanordnungen im Kindschaftsrecht.

Rechtsgebiet
Familienrecht / Gewaltschutzrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
5

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine elektronische Aufenthaltsüberwachung mit strengen Voraussetzungen und Datenschutz ein und flankiert sie durch verpflichtende Täterarbeit. Im Kindschaftsrecht werden neue Schutzanordnungen sowie E‑Überwachung gegen gefährdende Elternteile ermöglicht. Verstöße werden umfassend strafbewehrt und die Vollstreckung durch Ordnungsgeld/-haft beschleunigt. Verfahren werden durch persönliche Anhörung, Einbindung von Polizei/Jugendamt, Vertrauensperson und Waffenregisterzugriff abgesichert.

Kernpunkte der Änderung

Elektronische Überwachung eingeführt

Hohe Auswirkung

Gericht kann bei konkreter Wiederholungsgefahr EÜ anordnen; Täter muss Gerät und Mobiltelefon tragen; Dauer max. 6 Monate, verlängerbar.

Betrifft
  • Antragsgegner/Täter
  • geschützte Personen
  • Familiengerichte
  • Polizei

Koordinierungsstellen und Warnzonen

Mittlere Auswirkung

Länder benennen Stellen zur Überwachung/Koordination; Warnzonen über Verbotsbereich hinaus möglich; Geräte nach Maßnahme zurückzugeben.

Betrifft
  • Koordinierungsstellen
  • Familiengerichte
  • geschützte Personen
  • Antragsgegner/Täter

Strenger Datenschutz bei Ortungsdaten

Hohe Auswirkung

Ortungsdaten sichern, i.d.R. binnen 2 Monaten löschen; Verwendung nur bei Meldung oder akuter Gefahr; Kernbereich in der Wohnung geschützt.

Betrifft
  • Antragsgegner/Täter
  • geschützte Personen
  • Koordinierungsstellen
  • Datenschutzaufsicht

Verpflichtende Täterarbeit

Mittlere Auswirkung

Gericht kann Training/Präventionsberatung anordnen; Kontakt- und Nachweispflicht; Opfer wird bei Verzug informiert; bei EÜ meist erforderlich.

Betrifft
  • Antragsgegner/Täter
  • geschützte Personen
  • Beratungsstellen
  • Familiengerichte

Kinderschutz: Umgangsverbote & EÜ

Hohe Auswirkung

Zum Kindesschutz kann das Gericht Aufenthalts-/Kontaktverbote gg. Elternteil verhängen und bei strengen Voraussetzungen EÜ anordnen; Kind kann Warngerät erhalten.

Betrifft
  • Elternteile
  • Kinder
  • Familiengerichte
  • Jugendamt

Neue Straftatbestände bei Verstößen

Hohe Auswirkung

Verstöße gegen GewSchG‑Anordnungen, EÜ‑Pflichten und neue Umgangsanordnungen werden mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.

Betrifft
  • Antragsgegner/Täter
  • Elternteile
  • Strafverfolgungsbehörden

Durchsetzung: Ordnungsgeld/-haft, Eile

Hohe Auswirkung

EÜ und zugrunde liegende Anordnungen werden vorrangig vollstreckt; bei Verstößen Ordnungsgeld bis 25.000 € oder Ordnungshaft; Vollstreckung gilt automatisch beantragt.

Betrifft
  • Familiengerichte
  • Antragsgegner/Täter
  • Koordinierungsstellen
  • Polizei

Verfahrensregeln, Anhörung, Risikoanalyse

Hohe Auswirkung

Persönliche Anhörung (Ausnahme Gefahr), Einbindung von Polizei/Jugendamt; Vertrauensperson zulassen; Waffenregisterzugriff zur Gefährdungsanalyse.

Betrifft
  • Antragsgegner/Täter
  • Antragsteller/Opfer
  • Familiengerichte
  • Polizei
  • Jugendamt

Betroffene Normen

  • BGB §1684 Abs.5
  • BGB §1684 Abs.6
  • EGBGB Art.254
  • EU-GewSchVG §24
  • GVG §170 Abs.1 S.4

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 198 am 09.07.2026. Die Änderung ist seit dem 09.07.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Gewaltschutz elektronische Aufenthaltsüberwachung häusliche Gewalt Umgangsrecht FamFG Datenschutz Ordnungsmittel Strafvorschriften
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