BGBl II Bekanntmachung

Bekanntmachung: DE-USA-Vereinbarung zu Befreiungen/Privilegien für Calibre Systems, Inc. nach Art. 72 ZA-NTS (DOCPER-TC-61-04)

Calibre Systems Art.72 ZA-NTS Befreiungen: Deutschland und die USA gewähren Calibre Systems für TAP-Dienstleistungen Befreiungen nach Art.72 ZA-NTS. Exklusiv für diesen Auftrag tätige Beschäftigte werden dem zivilen Gefolge gleichgestellt; die Beschränkungen des Art.72 Abs.5 Buchst.b bleiben zu beachten. Die USA sichern die Einhaltung deutschen Rechts durch Auftragnehmer und Unterauftragnehmer; die Vereinbarung gilt für Leistungen zugunsten der in Deutschland stationierten US-Truppen und trat am 27.04.2026 in Kraft.

Rechtsgebiet
Völkerrecht / Truppenstationierungsrecht (NATO-SOFA/ZA-NTS)
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
3

Zusammenfassung

Deutschland und die USA gewähren Calibre Systems für TAP-Dienstleistungen Befreiungen nach Art.72 ZA-NTS. Beschäftigte werden bei ausschließlicher Tätigkeit dem zivilen Gefolge gleichgestellt, unter Beachtung der Beschränkungen des Art.72 Abs.5 Buchst.b. Die USA gewährleisten die Einhaltung deutschen Rechts durch Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Beschäftigte. Die Vereinbarung gilt für Leistungen zugunsten der in Deutschland stationierten US-Truppen und trat am 27.04.2026 in Kraft.

Kernpunkte der Änderung

Befreiungen nach ZA-NTS für Auftragnehmer

Mittlere Auswirkung

Calibre Systems erhält nach ZA-NTS Art.72 Abs.1 Buchst.b Befreiungen/Vergünstigungen für TAP-Leistungen zugunsten der US-Truppen in Deutschland.

Betrifft
  • Calibre Systems, Inc.
  • US-Streitkräfte in Deutschland

Beschäftigte wie ziviles Gefolge gestellt

Hohe Auswirkung

Exklusiv für diesen Auftrag tätige Beschäftigte erhalten dieselben Befreiungen wie ziviles Gefolge; Beschränkungen nach Art.72 Abs.5 Buchst.b gelten.

Betrifft
  • Beschäftigte des Auftragnehmers

Pflicht zur Beachtung deutschen Rechts

Mittlere Auswirkung

Die USA sichern zu, dass Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und deren Beschäftigte bei der Leistungserbringung deutsches Recht vollständig einhalten.

Betrifft
  • Calibre Systems, Inc.
  • Unterauftragnehmer
  • Beschäftigte des Auftragnehmers

Betroffene Normen

  • ZA-NTS Art.72 Abs.1 Buchst.b
  • ZA-NTS Art.72 Abs.4
  • ZA-NTS Art.72 Abs.5 Buchst.b

Fundstelle

Verkündet im BGBl II am 04.09.2026. Die Änderung ist seit dem 27.04.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

NATO-Truppenstatut ZA-NTS Truppenstationierungsrecht Befreiungen und Vergünstigungen US-Auftragnehmer Notenwechsel/Verbalnote Bundesgesetzblatt Teil II Steuer- und Zollbefreiungen
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