Bekanntmachung: Befreiungen nach ZA‑NTS für LinkVisum Consulting (DOCPER‑TC‑90‑02) – deutsch‑amerikanische Vereinbarung 2026
Befreiungen nach ZA-NTS Art.72 für LinkVisum Consulting gewähren dem Unternehmen und exklusiv eingesetzten Beschäftigten dieselben Privilegien wie das zivile Gefolge. Die Vereinbarung gilt ab 8.6.2026 bis 20.5.2031; Fortgeltung ist unter Auflagen bis maximal zwei Monate möglich und die USA sichern die Einhaltung deutschen Rechts durch Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Beschäftigte zu.
- Rechtsgebiet
- Völkerrecht / Stationierungsrecht (NATO-Truppenstatut, Zusatzabkommen Art. 72)
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 3
Zusammenfassung
Deutschland und die USA gewähren LinkVisum Consulting Group, Inc. auf Grundlage von ZA-NTS Art.72 Befreiungen und Vergünstigungen. Exklusiv eingesetzte Beschäftigte in definierten Funktionen erhalten dieselben Privilegien wie das zivile Gefolge. Die Vereinbarung gilt ab 8.6.2026, ist an die Vertragslaufzeit bis 20.5.2031 gekoppelt und kann unter Auflagen fortgelten. Die USA sichern die Einhaltung deutschen Rechts durch Auftragnehmer und Personal zu.
Kernpunkte der Änderung
Befreiungen für LinkVisum und Personal
Hohe AuswirkungBefreiungen nach ZA-NTS Art.72 Abs.1; exklusiv eingesetzte Career Counselor und Testing/Training erhalten Privilegien wie ziviles Gefolge; Art.72 Abs.5 gilt.
- LinkVisum Consulting Group, Inc.
- exklusiv eingesetzte Beschäftigte (Career Counselor; Testing/Training)
- US-Streitkräfte in Deutschland
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Mittlere AuswirkungInkraft 8.6.2026, Laufzeit bis 20.5.2031. Fortgeltung max. 2 Monate bei fristgerechtem Note-Entwurf; Kündigung nach Konsultation mit 3-Monats-Frist.
- LinkVisum Consulting Group, Inc.
- Beschäftigte des Auftragnehmers
- US-Regierung
- Bundesregierung
Pflicht zur Beachtung deutschen Rechts
Mittlere AuswirkungUS stellt sicher, dass Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Beschäftigte bei der Leistungserbringung deutsches Recht einhalten; geeignete Maßnahmen.
- LinkVisum Consulting Group, Inc.
- Unterauftragnehmer
- Beschäftigte des Auftragnehmers
Betroffene Normen
- ZA-NTS Art.72 Abs.1
- ZA-NTS Art.72 Abs.4
- ZA-NTS Art.72 Abs.5
Fundstelle
Verkündet im BGBl II am 04.09.2026. Die Änderung ist seit dem 08.06.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Völkerrecht
Alle Auswertungen im Völkerrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen