BGBl II Bekanntmachung

Beendigung des deutsch-russischen Abkommens zu Kultur- und Informationszentren zum 7. Juni 2027

Abkommen über Kultur- und Informationszentren endet zum 7.06.2027. Deutschland hat die Beendigung am 1.09.2026 per Verbalnote mitgeteilt; ab diesem Datum gelten keine vertraglichen Regelungen dieses Abkommens mehr.

Rechtsgebiet
Völkerrecht / Völkervertragsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Deutschland beendet das deutsch-russische Abkommen von 2011 über Kultur- und Informationszentren. Die Beendigung wurde am 1.09.2026 per Verbalnote mitgeteilt und wirkt zum 7.06.2027. Ab diesem Datum gelten keine vertraglichen Regelungen dieses Abkommens mehr.

Kernpunkte der Änderung

Abkommen endet zum 7.06.2027

Mittlere Auswirkung

Die Bundesregierung beendet das Abkommen von 2011 über Kultur- und Informationszentren; ab 7.06.2027 entfallen vertragliche Rechte und Pflichten.

Betrifft
  • Kultur- und Informationszentren DE/RU
  • Betreiberorganisationen beider Staaten
  • zuständige deutsche Behörden

Fundstelle

Verkündet im BGBl II am 09.09.2026. Die Änderung tritt am 07.06.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Völkerrecht Völkervertragsrecht Staatsvertrag Kündigung Bundesgesetzblatt Teil II Außenpolitik Kultur- und Informationszentren
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen