SchuBerDG: Zugang zu Schuldnerberatungsstellen, Entgelte und Berichtspflichten für Verbraucher
SchuBerDG Zugang zu Schuldnerberatungsstellen schafft einen Anspruch für Verbraucher. Beratung ist unabhängig und individuell; Entgelte zulässig, begrenzt und vorher offenzulegen; das Ministerium berichtet jährlich an die EU.
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht / Verbraucherschutzrecht
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 1
Zusammenfassung
Das SchuBerDG schafft einen Zugangsanspruch für Verbraucher zu Schuldnerberatungsstellen und definiert die Beratung klar, einschließlich Ausschlüssen. Entgelte sind zulässig, aber begrenzt und vorab offenzulegen. Das Ministerium berichtet jährlich an die EU (ab sofort) und evaluiert das Gesetz später. Inkrafttreten überwiegend am 20.11.2026, Berichtspflicht sofort.
Kernpunkte der Änderung
Zugangsanspruch zu Schuldnerberatung
Hohe AuswirkungVerbraucher mit bestehenden oder drohenden Zahlungsschwierigkeiten erhalten Zugang zu Schuldnerberatungsstellen; Ausgestaltung obliegt den Ländern.
- Verbraucher
- Schuldnerberatungsstellen
- Länder
Klare Definition und Abgrenzung
Mittlere AuswirkungSchuldnerberatung ist unabhängige, individuelle fachliche, rechtliche oder psychologische Hilfe; Kreditgeber/-dienstleister ausgeschlossen; RDG §3 unberührt.
- Verbraucher
- Schuldnerberatungsstellen
- Kreditgeber
- Kreditvermittler
- Kreditkäufer
- Kreditdienstleister
Entgelte: Grenzen und Hinweispflicht
Mittlere AuswirkungBeratungsstellen dürfen Entgelte erheben; sie dürfen Verbraucher nicht unangemessen belasten und nicht gewinnorientiert sein; vorherige Entgeltinfo Pflicht.
- Schuldnerberatungsstellen
- Verbraucher
Betroffene Normen
- RDG §3
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 293 am 15.10.2026. Die Änderung ist seit dem 16.10.2026 in Kraft (Gestaffelt, weitere Termine: 20.11.2026). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Zivilrecht
Alle Auswertungen im Zivilrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen