BGBl. 2026 I Nr. 297 Verordnung

66. Änderungsverordnung zur 255. DVO zur LuftVO: Anpassung von IFR-Routen, Meldepunkten und Reiseflughöhen in Deutschland

66. Änderungsverordnung zur 255. DVO zur LuftVO ändert IFR-Routen, Höhenbänder und Zuständigkeiten und führt zu geänderten Reiseflughöhen und Zuständigkeitszuweisungen. Auf L604 ist zwischen DEMAB und BIGGE FL260 nicht verfügbar; Q863 erhält neue Höhenbänder und ganztägige CDR1; N857 und T473 sind neu, T711 und T857 geändert; Y180, Y181 und Y863 zugunsten Maastricht UAC angepasst. Gilt ab 18.02.2027.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Luftverkehrsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die Verordnung passt IFR-Strecken, Höhenbänder und Zuständigkeiten an. L604 und Q863 erhalten neue Höhenregeln (inkl. CDR1 auf Q863). N857 und T473 werden neu festgelegt; T711 und T857 geändert. Zuständigkeiten auf Y180, Y181 und Y863 werden zugunsten Maastricht UAC angepasst. Inkrafttreten ist der 18.02.2027.

Kernpunkte der Änderung

Höhenlimits und CDR auf IFR-Strecken geändert

Mittlere Auswirkung

Auf L604 ist zwischen DEMAB und BIGGE FL260 nicht verfügbar; Q863 erhält neue Höhenbänder und CDR1 ganztägig. Gilt ab 18.02.2027.

Betrifft
  • IFR-Piloten
  • Flugplaner/Dispatcher
  • Flugsicherungsstellen (ACC/UAC)

Routen N857/T473 neu; T711/T857 angepasst

Mittlere Auswirkung

N857 und T473 vollständig neu; T711 (LEBSO–MOPAN) geändert; T857-Teilstück ELDAR–BIKMU gestrichen. Gültig ab 18.02.2027.

Betrifft
  • IFR-Piloten
  • Flugplaner/Dispatcher
  • Langen ACC
  • Maastricht UAC
  • Karlsruhe UAC

UAC-Zuständigkeiten auf Y-Strecken angepasst

Geringe Auswirkung

Y180 und Y863: Maastricht UAC ergänzt; Y181: nun Langen ACC und Maastricht UAC (ohne Karlsruhe). Wirksam ab 18.02.2027.

Betrifft
  • IFR-Piloten
  • Langen ACC
  • Karlsruhe UAC
  • Maastricht UAC
  • Flugplaner/Dispatcher

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 297 am 15.10.2026. Die Änderung tritt am 18.02.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Luftfahrtrecht LuftVO IFR Flugrouten Reiseflughöhen Meldepunkte kontrollierter Luftraum Flugsicherung
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