BGBl I Verordnung

Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst von BND und Bundesverfassungsschutz (GDBNDVerfSchVDV), ab 1.10.2026

Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst GDBNDVerfSchVDV führt einen dualen Bachelorstudiengang als Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bei BND und Bundesverfassungsschutz ein; Abschluss ist die Laufbahnprüfung mit B.A. und Befähigung für den gehobenen Dienst. Das Auswahlverfahren ist zweistufig (schriftlich/mündlich) mit 40/60-Gewichtung; Prüfungsämter, Prüfungsausschuss, Notenschema, Nachteilsausgleich sowie Bachelorarbeit mit Verteidigung sind geregelt. Übergangsvorschriften schützen Altfälle; Inkrafttreten ist der 1.10.2026.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Beamten- und Laufbahnrecht (Prüfungsrecht, öffentlicher Dienst)
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
7

Zusammenfassung

Die Verordnung etabliert einen dualen Bachelorstudiengang als Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst in BND und BfV mit klarer Struktur, Prüfungs- und Bewertungsregeln. Das Auswahlverfahren ist zweistufig (schriftlich/mündlich) und wird mit 40/60 gewichtet; Nachteilsausgleiche sind geregelt. Prüfungsorganisation, Notensystem und die Bachelorarbeit inklusive Verteidigung werden detailliert bestimmt. Übergangsvorschriften schützen Altfälle; Inkrafttreten ist der 1.10.2026.

Kernpunkte der Änderung

Dualer B.A.-Vorbereitungsdienst

Hohe Auswirkung

Führt einen dualen Bachelor (180 ECTS) für BND/BfV ein; Abschluss ist Laufbahnprüfung mit B.A. und Befähigung für den geh. Dienst.

Betrifft
  • Bewerberinnen und Bewerber
  • Studierende im Vorbereitungsdienst
  • BND
  • BfV
  • Hochschule des Bundes

Auswahlverfahren 40/60

Hohe Auswirkung

Zweistufiges Auswahlverfahren mit Leistungstests, Aufsatz, Interview; Gewichtung 40/60; besondere Zulassung für Schwerbehinderte.

Betrifft
  • Bewerberinnen und Bewerber
  • Auswahlkommissionen
  • BND
  • BfV

Prüfungsämter, Ausschuss, Noten

Hohe Auswirkung

Getrennte Prüfungsämter, Prüfungsausschuss, standardisiertes Notenschema; Regeln zu Nachteilsausgleich, Verhinderung, Verstößen.

Betrifft
  • Studierende
  • Prüfungsämter
  • Lehrende/Prüfende
  • BND
  • BfV

Bachelorarbeit mit Verteidigung

Mittlere Auswirkung

Thesis und Verteidigung als zwei Teile; Bewertung 75/25; 4 Monate Bearbeitungszeit, 9 Wochen Freistellung; je einmalige Wiederholung.

Betrifft
  • Studierende
  • Prüfungsamt Fachbereich ND
  • Erst- und Zweitprüfende

Übergang und Inkrafttreten

Mittlere Auswirkung

Für vor dem 1.10.2026 Begonnene gilt Alt-VO weiter; neue Regeln ab 1.10.2026; Auswahlverfahren vor Stichtag nach alter VO.

Betrifft
  • Studierende mit Beginn vor 1.10.2026
  • Teilnehmende älterer Auswahlverfahren
  • BND
  • BfV

Betroffene Normen

  • BLV §10 Abs.1
  • GDBNDVerfSchVDV §1
  • GDBNDVerfSchVDV §10
  • GDBNDVerfSchVDV §21
  • GDBNDVerfSchVDV §34
  • GDBNDVerfSchVDV §59
  • GDBNDVerfSchVDV §65

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 24.09.2026. Die Änderung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Beamtenrecht Laufbahnrecht Nachrichtendienste Prüfungsrecht Auswahlverfahren Bachelorstudium BND Verfassungsschutz
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