Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst von BND und Bundesverfassungsschutz (GDBNDVerfSchVDV), ab 1.10.2026
Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst GDBNDVerfSchVDV führt einen dualen Bachelorstudiengang als Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bei BND und Bundesverfassungsschutz ein; Abschluss ist die Laufbahnprüfung mit B.A. und Befähigung für den gehobenen Dienst. Das Auswahlverfahren ist zweistufig (schriftlich/mündlich) mit 40/60-Gewichtung; Prüfungsämter, Prüfungsausschuss, Notenschema, Nachteilsausgleich sowie Bachelorarbeit mit Verteidigung sind geregelt. Übergangsvorschriften schützen Altfälle; Inkrafttreten ist der 1.10.2026.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Beamten- und Laufbahnrecht (Prüfungsrecht, öffentlicher Dienst)
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 7
Zusammenfassung
Die Verordnung etabliert einen dualen Bachelorstudiengang als Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst in BND und BfV mit klarer Struktur, Prüfungs- und Bewertungsregeln. Das Auswahlverfahren ist zweistufig (schriftlich/mündlich) und wird mit 40/60 gewichtet; Nachteilsausgleiche sind geregelt. Prüfungsorganisation, Notensystem und die Bachelorarbeit inklusive Verteidigung werden detailliert bestimmt. Übergangsvorschriften schützen Altfälle; Inkrafttreten ist der 1.10.2026.
Kernpunkte der Änderung
Dualer B.A.-Vorbereitungsdienst
Hohe AuswirkungFührt einen dualen Bachelor (180 ECTS) für BND/BfV ein; Abschluss ist Laufbahnprüfung mit B.A. und Befähigung für den geh. Dienst.
- Bewerberinnen und Bewerber
- Studierende im Vorbereitungsdienst
- BND
- BfV
- Hochschule des Bundes
Auswahlverfahren 40/60
Hohe AuswirkungZweistufiges Auswahlverfahren mit Leistungstests, Aufsatz, Interview; Gewichtung 40/60; besondere Zulassung für Schwerbehinderte.
- Bewerberinnen und Bewerber
- Auswahlkommissionen
- BND
- BfV
Prüfungsämter, Ausschuss, Noten
Hohe AuswirkungGetrennte Prüfungsämter, Prüfungsausschuss, standardisiertes Notenschema; Regeln zu Nachteilsausgleich, Verhinderung, Verstößen.
- Studierende
- Prüfungsämter
- Lehrende/Prüfende
- BND
- BfV
Bachelorarbeit mit Verteidigung
Mittlere AuswirkungThesis und Verteidigung als zwei Teile; Bewertung 75/25; 4 Monate Bearbeitungszeit, 9 Wochen Freistellung; je einmalige Wiederholung.
- Studierende
- Prüfungsamt Fachbereich ND
- Erst- und Zweitprüfende
Übergang und Inkrafttreten
Mittlere AuswirkungFür vor dem 1.10.2026 Begonnene gilt Alt-VO weiter; neue Regeln ab 1.10.2026; Auswahlverfahren vor Stichtag nach alter VO.
- Studierende mit Beginn vor 1.10.2026
- Teilnehmende älterer Auswahlverfahren
- BND
- BfV
Betroffene Normen
- BLV §10 Abs.1
- GDBNDVerfSchVDV §1
- GDBNDVerfSchVDV §10
- GDBNDVerfSchVDV §21
- GDBNDVerfSchVDV §34
- GDBNDVerfSchVDV §59
- GDBNDVerfSchVDV §65
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 24.09.2026. Die Änderung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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