7. Änderungsverordnung: VFR-An- und Abflugverfahren am Flughafen Bremen (Meldepunkte, Warteschleifen, Ein-/Abflugstrecken)
VFR-An- und Abflugverfahren am Flughafen Bremen ersetzen die bisherigen Verfahren, legen Einflugstrecken, Warteschleifen und Meldepunkte fest und sind verbindlich anzuwenden. Abflüge sind entlang konkreter Strecken je Startbahn geregelt; bei Startbahn 23 ist die Rechtskurve nur auf ausdrückliche Anweisung zulässig, und Funk mit Bremen Tower ist spätestens fünf Minuten vor Pflichtmeldepunkten aufzunehmen; die Regelungen gelten ab dem Tag nach der Verkündung.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Luftverkehrsrecht
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt die VFR-An- und Abflugverfahren für Bremen, legt Einflugstrecken, Warteschleifen und Meldepunkte fest und präzisiert Abflugrouten je Startbahn. Bei Startbahn 23 ist die Rechtskurve nur auf ausdrückliche Anweisung zulässig. Funk mit Bremen Tower ist spätestens fünf Minuten vor Pflichtmeldepunkten aufzunehmen. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach der Verkündung.
Kernpunkte der Änderung
VFR-Anflugverfahren neu gefasst
Hohe AuswirkungAnflüge VFR nur über definierte Einflugstrecken; Warteschleifen Nord/Süd festgelegt; Pflichtmeldungen (▲); Funk mit Bremen TWR spätestens 5 Min vor Meldepunkt.
- VFR-Pilotinnen und Piloten am Flughafen Bremen
- Bremen Tower (Flugplatzkontrollstelle)
- Flugschulen im Raum Bremen
VFR-Abflugstrecken je Bahn konkretisiert
Hohe AuswirkungAbflüge VFR strikt entlang festgelegter Strecken je Startbahn (08/26/23) mit Positionsmeldungen (▲); bei Startbahn 23 Rechtskurve nur auf ausdrückliche Anweisung des TWR.
- VFR-Pilotinnen und Piloten am Flughafen Bremen
- Bremen Tower (Flugplatzkontrollstelle)
- Flugschulen im Raum Bremen
Sofortiges Inkrafttreten
Mittlere AuswirkungDie Verordnung gilt ab dem Tag nach der Verkündung; Verfahren sind ab diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden und operativ umzusetzen.
- VFR-Pilotinnen und Piloten am Flughafen Bremen
- Bremen Tower (Flugplatzkontrollstelle)
- Flughafenbetreiber Bremen
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 277 am 30.09.2026. Die Änderung ist seit dem 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.
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