Reform des Pass- und Ausweiswesens: sicheres Lichtbild (Cloud), BSI-Zertifizierung, Versand/Gebühren, AZRG- und AufenthaltsV-Anpassungen
Sicheres Lichtbild via Cloud Dienstleister Verordnung etabliert die E2E-verschlüsselte Übermittlung von Fotos über EU-Cloud oder Geräte im Behördennetz an Pass-/Ausweisbehörden; Pseudonyme, Protokollierung und Löschfristen sind vorgesehen. Die Regelung betrifft Antragsteller und Pass-/Ausweisbehörden; bei fehlender Verifikation ist ein Registereintrag vorgesehen.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Pass- und Ausweisrecht
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 25
Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert Pass- und Ausweisverfahren grundlegend: Sichere, zertifizierte Foto- und Datentransfers werden etabliert, inklusive Cloud-Nutzung unter strengen EU- und BSI-Vorgaben. Die Personalausweis-Ausgabe wird flexibilisiert (Versand mit Identitätsprüfung, E-Mail-Benachrichtigung, PIN-Regeln für Minderjährige). Gebühren steigen moderat, und das Ausländerzentralregister erhält standardisierte Schnittstellen samt angepassten Datenfeldern und Löschfristen.
Kernpunkte der Änderung
Sicheres Lichtbild via Cloud/Dienstleister
Hohe AuswirkungFotos dürfen durch Dienstleister E2E-verschlüsselt über EU-Cloud oder Geräte im Behördennetz an Pass-/Ausweisbehörden gehen; Pseudonyme/Protokolle, Löschfristen, Registereintrag.
- Passbehörden
- Personalausweisbehörden
- Fotostudios/Dienstleister
- Cloudanbieter
- Antragstellende
Pflicht-Zertifizierung zentraler Komponenten
Hohe AuswirkungGeräte/Software, Cloud und Übermittlungsmodule müssen nach TR-BSI zertifiziert sein; Kosten trägt der Antragsteller; Stand der Technik wird durch TR-Vorgaben vermutet.
- Passbehörden
- Personalausweisbehörden
- Ausweis-/Passhersteller
- IT-Hersteller
- Cloudanbieter
Einheitliche digitale Antragsdaten-Übermittlung
Hohe AuswirkungAlle Pass-/Ausweisantragsdaten sind signiert/verschlüsselt per OSCI und XML-Format (XhD/XPassAusweis) zu übertragen; Zertifikate via DVV zu hinterlegen/verifizieren.
- Passbehörden
- Personalausweisbehörden
- Passhersteller
- Ausweishersteller
- Vermittlungsstellen
Strengere Lichtbildvorgaben, Auslands-Ausnahme
Mittlere AuswirkungFoto nur frontal, ohne Kopfbedeckung/Augenbedeckung/Uniformteile; im Ausland Papierfoto zulässig; Registereintrag „nicht verifizierbar“ bei fehlender Verifikation.
- Passbehörden
- Auslandsvertretungen
- Antragstellende
Neue Ausgabe- und Versandprozesse PAusweis
Hohe AuswirkungVersand an Meldeadresse mit Identitätsprüfung durch Zusteller; optionale E-Mail-Ankündigung; keine PIN/PUK-Briefe für Personen unter 16 während der Ausweisgültigkeit.
- Personalausweisbehörden
- Ausweishersteller
- Zustelldienste
- Antragstellende
- Minderjährige
Gebühren für PAusweis/eID-Karte erhöht
Mittlere AuswirkungGrundgebühren angehoben; Zuschläge angepasst; Ermäßigung nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit, bloßer SGB II/XII-Bezug genügt dafür nicht mehr.
- Ausweisinhaber
- Personalausweisbehörden
AZRG-DV/AufenthV: Datenstandard und Felder
Hohe AuswirkungDSAusländer als Übermittlungsstandard; Empfänger in Anlage präzisiert; Datenfelder und Löschfristen aktualisiert; neue Angaben u.a. Chancenkarte; AufenthV-Verweise angepasst.
- Ausländerbehörden
- Registerbehörde (AZR)
- Bundespolizei
- BAMF
- Sozialleistungsträger
Betroffene Normen
- AZRG-DV §4 Abs.8
- AZRG-DV §4 Abs.9
- AZRG-DV §9 Abs.5
- AZRG-DV §18 Abs.3
- BSIG §9
- PAuswGebV §1 Abs.1 Nr.1
- PAuswGebV §1 Abs.1 Nr.2
- PAuswGebV §1 Abs.4 Nr.2
- PAuswGebV §1 Abs.6
- PAuswG §23 Abs.3 Nr.20
- PAuswV §5a
- PAuswV §5b
- PAuswV §5c
- PAuswV §5d
- PAuswV §5e
- PAuswV §6a
- PAuswV §7 Abs.2
- PAuswV §7 Abs.3
- PAuswV §8 Abs.1
- PAuswV §8 Abs.4
- PAuswV §17 Abs.4
- PAuswV §18
- PAuswV §20 Abs.2
- PAuswV §20 Abs.3
- PAuswV §21 Abs.2
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 31 am 06.02.2026. Die Änderung ist seit dem 07.02.2026 in Kraft (Am Tag nach der Verkündung). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.
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