BGBl. 2026 I Nr. 31 Verordnung

Reform des Pass- und Ausweiswesens: sicheres Lichtbild (Cloud), BSI-Zertifizierung, Versand/Gebühren, AZRG- und AufenthaltsV-Anpassungen

Sicheres Lichtbild via Cloud Dienstleister Verordnung etabliert die E2E-verschlüsselte Übermittlung von Fotos über EU-Cloud oder Geräte im Behördennetz an Pass-/Ausweisbehörden; Pseudonyme, Protokollierung und Löschfristen sind vorgesehen. Die Regelung betrifft Antragsteller und Pass-/Ausweisbehörden; bei fehlender Verifikation ist ein Registereintrag vorgesehen.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Pass- und Ausweisrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
25

Zusammenfassung

Die Verordnung modernisiert Pass- und Ausweisverfahren grundlegend: Sichere, zertifizierte Foto- und Datentransfers werden etabliert, inklusive Cloud-Nutzung unter strengen EU- und BSI-Vorgaben. Die Personalausweis-Ausgabe wird flexibilisiert (Versand mit Identitätsprüfung, E-Mail-Benachrichtigung, PIN-Regeln für Minderjährige). Gebühren steigen moderat, und das Ausländerzentralregister erhält standardisierte Schnittstellen samt angepassten Datenfeldern und Löschfristen.

Kernpunkte der Änderung

Sicheres Lichtbild via Cloud/Dienstleister

Hohe Auswirkung

Fotos dürfen durch Dienstleister E2E-verschlüsselt über EU-Cloud oder Geräte im Behördennetz an Pass-/Ausweisbehörden gehen; Pseudonyme/Protokolle, Löschfristen, Registereintrag.

Betrifft
  • Passbehörden
  • Personalausweisbehörden
  • Fotostudios/Dienstleister
  • Cloudanbieter
  • Antragstellende

Pflicht-Zertifizierung zentraler Komponenten

Hohe Auswirkung

Geräte/Software, Cloud und Übermittlungsmodule müssen nach TR-BSI zertifiziert sein; Kosten trägt der Antragsteller; Stand der Technik wird durch TR-Vorgaben vermutet.

Betrifft
  • Passbehörden
  • Personalausweisbehörden
  • Ausweis-/Passhersteller
  • IT-Hersteller
  • Cloudanbieter

Einheitliche digitale Antragsdaten-Übermittlung

Hohe Auswirkung

Alle Pass-/Ausweisantragsdaten sind signiert/verschlüsselt per OSCI und XML-Format (XhD/XPassAusweis) zu übertragen; Zertifikate via DVV zu hinterlegen/verifizieren.

Betrifft
  • Passbehörden
  • Personalausweisbehörden
  • Passhersteller
  • Ausweishersteller
  • Vermittlungsstellen

Strengere Lichtbildvorgaben, Auslands-Ausnahme

Mittlere Auswirkung

Foto nur frontal, ohne Kopfbedeckung/Augenbedeckung/Uniformteile; im Ausland Papierfoto zulässig; Registereintrag „nicht verifizierbar“ bei fehlender Verifikation.

Betrifft
  • Passbehörden
  • Auslandsvertretungen
  • Antragstellende

Neue Ausgabe- und Versandprozesse PAusweis

Hohe Auswirkung

Versand an Meldeadresse mit Identitätsprüfung durch Zusteller; optionale E-Mail-Ankündigung; keine PIN/PUK-Briefe für Personen unter 16 während der Ausweisgültigkeit.

Betrifft
  • Personalausweisbehörden
  • Ausweishersteller
  • Zustelldienste
  • Antragstellende
  • Minderjährige

Gebühren für PAusweis/eID-Karte erhöht

Mittlere Auswirkung

Grundgebühren angehoben; Zuschläge angepasst; Ermäßigung nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit, bloßer SGB II/XII-Bezug genügt dafür nicht mehr.

Betrifft
  • Ausweisinhaber
  • Personalausweisbehörden

AZRG-DV/AufenthV: Datenstandard und Felder

Hohe Auswirkung

DSAusländer als Übermittlungsstandard; Empfänger in Anlage präzisiert; Datenfelder und Löschfristen aktualisiert; neue Angaben u.a. Chancenkarte; AufenthV-Verweise angepasst.

Betrifft
  • Ausländerbehörden
  • Registerbehörde (AZR)
  • Bundespolizei
  • BAMF
  • Sozialleistungsträger

Betroffene Normen

  • AZRG-DV §4 Abs.8
  • AZRG-DV §4 Abs.9
  • AZRG-DV §9 Abs.5
  • AZRG-DV §18 Abs.3
  • BSIG §9
  • PAuswGebV §1 Abs.1 Nr.1
  • PAuswGebV §1 Abs.1 Nr.2
  • PAuswGebV §1 Abs.4 Nr.2
  • PAuswGebV §1 Abs.6
  • PAuswG §23 Abs.3 Nr.20
  • PAuswV §5a
  • PAuswV §5b
  • PAuswV §5c
  • PAuswV §5d
  • PAuswV §5e
  • PAuswV §6a
  • PAuswV §7 Abs.2
  • PAuswV §7 Abs.3
  • PAuswV §8 Abs.1
  • PAuswV §8 Abs.4
  • PAuswV §17 Abs.4
  • PAuswV §18
  • PAuswV §20 Abs.2
  • PAuswV §20 Abs.3
  • PAuswV §21 Abs.2

Fundstelle

Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 31 am 06.02.2026. Die Änderung ist seit dem 07.02.2026 in Kraft (Am Tag nach der Verkündung). Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.

Schlagworte

Passrecht Personalausweis eID und eIDAS Biometrie und Lichtbild BSI-Technische Richtlinien Cloud und DSGVO AZR/Aufenthaltsrecht Gebührenanpassung
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen