Änderung der XBasisdaten-Verordnung: OSCI-Transport für Datenübermittlungen der Registermodernisierungsbehörde
Änderung der XBasisdaten-Verordnung OSCI-Transport schreibt vor, dass bei Übermittlungen an/ durch die Registermodernisierungsbehörde XBasisdaten und OSCI-Transport oder dort genannte Alternativen zu verwenden sind; das erfordert kurzfristige Anpassungen der Schnittstellen durch betroffene Stellen. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / E-Government-Recht
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 1
Zusammenfassung
Die Verordnung schreibt für Übermittlungen an/durch die Registermodernisierungsbehörde die Nutzung von XBasisdaten und OSCI-Transport oder dort genannten Alternativen vor. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Kernpunkte der Änderung
Verbindliche Übermittlungsstandards
Mittlere AuswirkungBei Übermittlungen an/durch die Registermodernisierungsbehörde sind XBasisdaten und OSCI-Transport (aktuell) oder dort genannte Alternativen zu verwenden.
- Registermodernisierungsbehörde
- übermittelnde Behörden
- registerführende Stellen
- IT-Dienstleister der Verwaltung
Sofortiges Inkrafttreten
Geringe AuswirkungGilt ab dem Tag nach Verkündung; Stellen müssen Schnittstellen kurzfristig anpassen, sonst drohen Verfahrensverstöße.
- übermittelnde Behörden
- registerführende Stellen
- IT-Dienstleister der Verwaltung
Betroffene Normen
- XBasisdatenV §1 Abs.2 S.1
Fundstelle
Verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 283 am 02.10.2026. Die Änderung ist seit dem 03.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar. So entstehen unsere Auswertungen.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Verwaltungsrecht
Alle Auswertungen im Verwaltungsrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen