BGBl I Verordnung

65. Änderungsverordnung zur 255. DVO zur LuftVO: Anpassung von IFR-Strecken, Meldepunkten und Reiseflughöhen in Deutschland

65. Änderungsverordnung zur 255. DVO zur LuftVO ändert Anlagen der DV zur LuftVO: mehrere IFR-Routen (T126, Y222, Z658) werden neu gefasst mit veränderten Kursen, Distanzen und Reiseflughöhen. Mindest- und Reiseflughöhen auf einzelnen Strecken werden angepasst; redaktionelle Wegpunkt- und Bezeichnungsänderungen sowie die Streichung des Wegpunkts BUFAH sind vorgesehen. Flugpläne und NAV-Daten sind entsprechend anzupassen; Inkrafttreten ist der 21. Januar 2027.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Luftverkehrsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert Anlagen der DV zur LuftVO: Mehrere IFR-Routen (T126, Y222, Z658) werden neu gefasst, Segmente ersetzt/gestrichen. Mindest- und Reiseflughöhen auf einzelnen Strecken werden angepasst. Redaktionelle Wegpunkt- und Bezeichnungsänderungen sowie die Streichung des Wegpunkts BUFAH erfolgen. Inkrafttreten ist der 21. Januar 2027.

Kernpunkte der Änderung

Neufassung von T126, Y222, Z658

Hohe Auswirkung

T126, Y222 und Z658 werden vollständig neu gefasst; Kurse, Distanzen und Reiseflughöhen (z.T. CDR 1) ändern sich. Flugpläne/NAV-Daten anpassen.

Betrifft
  • IFR-Luftfahrzeugführer
  • Luftfahrtunternehmen
  • Flugverkehrskontrolle (ACC Langen)
  • AIS-/Navigationsdatenanbieter

Geänderte Mindest-/Reiseflughöhen

Mittlere Auswirkung

Mindest-/Reiseflughöhen auf N850, Q763, Y13 und Z52 gesenkt/geändert (u.a. 6000 ft→5000 ft, 6000 ft→FL055). Planung und Staffelung entsprechend anpassen.

Betrifft
  • IFR-Luftfahrzeugführer
  • Dispatcher/Flugplanung
  • Flugverkehrskontrolle

Waypoint-/Bezeichnungsänderungen

Mittlere Auswirkung

Redaktionelle und Wegpunktänderungen: FRIEDLAND/FULDA nur DME, RUNEN→OTEXE, BODAN-Bezeichnung, Q863-Abschnitt gestrichen, BUFAH entfällt.

Betrifft
  • IFR-Luftfahrzeugführer
  • Charting-/AIS-Anbieter
  • Avionik-/FMS-Datenbankanbieter

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 23.09.2026. Die Änderung tritt am 21.01.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Luftverkehrsrecht LuftVO IFR ATS-Routen Meldepunkte Flight Levels Flugsicherung
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