30. Änderungsverordnung zur 218. DVO zur LuftVO: IFR-Flugverfahren für An-/Abflüge am Flughafen Düsseldorf
30. Änderungsverordnung zur 218. DVO zur LuftVO überarbeitet die IFR-Flugverfahren am Flughafen Düsseldorf; Melde- und Wegpunkte sowie ILS/LOC, RNAV-STARs und RNP APCH sind verbindlich neu geregelt. Praktisch führt dies zu verbindlichen AIP AD-Karten, Sensor- und Geschwindigkeitsvorgaben sowie dem Verbot von BARO-VNAV unter −15 °C ohne Tempokorrektur.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Luftverkehrsrecht (Flugverfahren/Flugsicherung)
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Die Verordnung überarbeitet umfassend die IFR-Verfahren am Flughafen Düsseldorf: Melde- und Wegpunkte wurden neu festgelegt und im AIP AD verortet. Konventionelle ILS/LOC-Anflüge für alle Bahnen sowie neue RNAV-STARs (RNAV 1) wurden verbindlich bestimmt, inkl. Sensor- und Geschwindigkeitsvorgaben. Zudem wurden ILS mit RNAV-Zuführung und RNP-APCH (GPS/EGNOS, LNAV/VNAV/LPV) eingeführt; BARO-VNAV ist unter −15 °C ohne Tempokorrektur unzulässig. Inkrafttreten ist am 18. Februar 2027.
Kernpunkte der Änderung
Melde-/Wegpunkte neu festgelegt
Mittlere AuswirkungMelde- und Wegpunkte vollständig aktualisiert; AIP AD zeigt Karten. Fixes ab Inkrafttreten verbindlich. SIDs KUMIK 4H/COLA 4H: DL240 nun A3000+.
- IFR-Piloten
- Fluggesellschaften
- ATC (DFS)
- Flughafen Düsseldorf
Konventionelle ILS/LOC neu gefasst
Hohe AuswirkungNeue ILS/LOC-Verfahren inkl. IAF DUS, Holding, Kursen, Minima, Missed-Approach und Speedlimits für RWY 05L/05R/23L/23R sind verbindlich.
- IFR-Piloten
- Fluggesellschaften
- ATC (DFS)
- Flughafen Düsseldorf
RNAV-STARs (RNAV 1) festgelegt
Hohe AuswirkungNeue RNAV-Einflugstrecken für 05/23 mit Holdings und Speedvorgaben; DME/DME ohne IRU unzulässig. ATC ist zu kontaktieren bei Nichteinhaltung.
- IFR-Piloten
- Fluggesellschaften
- ATC (DFS)
ILS mit RNAV-Zuführung & RNP APCH
Hohe AuswirkungILS mit RNAV-Zuführung (DL450/DL550) und RNP APCH mit LNAV/VNAV/LPV-Minima eingeführt; GPS/EGNOS nötig; BARO-VNAV < -15°C ohne Korrektur verboten.
- IFR-Piloten
- Fluggesellschaften
- ATC (DFS)
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 23.09.2026. Die Änderung tritt am 18.02.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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